Muss man falsche Verarbeitung bei Waren aus dem Outlet einfach hinnehmen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Gewährleistungsrecht gilt allgemein, auch im Outletcenter !!!

Aber Achtung: in Pirmasens Flughafen steht zum Beispiel ein Schild, das in allen Geschäften Waren zweiter Wahl verkauft werden, und diese kleine Fehler aufweisen können - das musst du dann als Kunde auch akzeptieren

Deinen Fall halte ich für einen klaren Mangel nach dem Gewährleistungsrecht, aber der Verkäufer darf dir zumindest zweimal eine Reparatur anbieten - das bedeutet er kann nachbessern - erst danach könntest du die Wandlung verlangen. (Geld zurück)

Der Kauf im "Outlet" ist in gewährleistungsrechtlicher Hinsicht ohne Bedeutung. Es bestehen die ganz normalen Mängelrechte. Allerdings kann es natürlich sein, dass Ware als "2.Wahl" oder als mit Fehlern behaftet ausdrücklich angeboten wird. Dann muß man im Einzelfall prüfen, welche Gewährleistungsrechte dadurch eingeschränkt sind. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jemand einen Hosenanzug anbieten würde, der einen so gravierenden Mangel hat wie von Dir beschrieben. Also geh hin und verlange entweder Umtausch in mangelfreie Ware oder Erstattung des Kaufpreises.