Kindergeld hälftig in der Steuererklärung?

2 Antworten

https://www.steuern.de/steuererklaerung-anlage-kind.html

[Kindergeld Zeile 6]

Einzutragen (in Kennzahl 15) ist die Höhe des Kindergeldanspruchs, denn dieser (nicht das gezahlte Kindergeld!) wird in die Vergleichsberechnung mit den steuerlichen Freibeträgen einbezogen. Rechtlich hat jeder Elternteil, unabhängig von der Auszahlung, Anspruch auf das halbe Kindergeld.

Ja, Du trägst den häftigen Kindergeldanspruch ein. Und die Mutter auch.