Geld daheim sparen, für späteres Autokauf. Geldwäschegesetz?
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zum Sparen..
Ich habe vor 50.000€ in einen Tresor bei mir Zuhause zu sparen. Für einen Neuwagenkauf. Wie kann ich mich darauf vorbereiten, wenn ich soweit bin, dem Finanzamt dazulegen, woher ich das Geld habe? Da ich manchmal auch kleine Summen, wie Überbleibsel von der Pfandabgabe oder so in die Spardose schmeiße?
Wollte sobald ich 500€ angespart habe, das Geld bei der Bank einzahlen und mir im großen Schein auszahlen lassen. Dort werde ich zwar eine Quittung bekommen, aber reicht diese aus, um zu Beweisen, das es auf legalen Wege gespart wurde?
Ich möchte mein Geld nicht an eine Bank geben, da ich dort auf bestimmte Abhebesummen festgelegt bin pro Monat.. oder einer 3 monatigen Kündigungsfrist. Ich will jederzeit über mein Geld verfügen.
Der Tresor ist auch Feuer und Wasserfest, sowie fest mit der Wand verschaubt und verankert.
Also, wie Beweise ich dem Finanzamt, dass das Geld legal angespart wurde?
Lg
3 Antworten
Wenn Du 50.000,- ansparen willst, könntest Du die ersten 40.-45.000,- auf der Bank ansparen. Dann das Guthaben kündigen und die Auszahlung bei Dir zuhause lagern.
Aber davon abgesehen, warum sollte ich das Finanzamt fragen, woher Du das Geld für das Auto hast? Ist es ein Betriebsfahrzeug was Du kaufen willst?
Ja, aber was hat das Geldwäschegesetz mit dem Finanzamt zu tun?
Natürlich muss der Autohändler eine genaue Identitätskontrolle machen und den Ausweis kopieren.
Aber das sind die Vorschriften zum Geldwäschegesetz.
Dein Name wird bezüglich des Autokaufs dem Finanzamt nur bekannt, wenn es mal bei einer Betriebsprüfung auffällt.
Ah also brauche ich mir da keine Sorgen drum machen. Danke dir :)
Wenn das Geld bei einer Bank "angespart" wurde, gäbe es ja ohnehin keine Nachweisprobleme bei einer möglichen Nachfrage.
Bei einer Barzahlung von €50.000 werden allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nur vorschriftsmäßig die Identitätskontrolle durchgeführt, sondern es wird auch eine Meldung erfolgen. Das Risiko, selbst wegen Mitwirkung bei Geldwäsche bestraft zu werden, wird kein Autohändler eingehen und die Transaktion sicherheitshalber melden. Dann wird ganz sicher auch eine Nachfrage des Finanzamtes nach der Herkunft des Geldes kommen, was aber bei einer legalen Herkunft kein Problem ist.
Immobilienmakler und gewerbliche Güterhändler (beispielsweise Kunsthändler, Autohändler, Juweliere, et cetera) sind verpflichtet, jede vermutete Geldwäsche an die zuständigen Behörden melden – insbesondere dann, wenn es sich um Transaktionen ab 10.000 Euro handelt (bei Edelmetallen ab 2.000 Euro).
.....
Liegt der Verdacht auf Geldwäsche vor, muss der Händler oder das Unternehmen umgehend die Zentralstelle für Transaktionsuntersuchungen (FIU) darüber in Kenntnis setzen. Das kann Unternehmen und Institutionen treffen – unter Umständen müssen aber auch Privatpersonen die Herkunft größerer Geldsummen nachweisen, um nicht gegen das GWG zu verstoßen.
Doch sicher, wie ich schon geschrieben hatte:
Dann wird ganz sicher auch eine Nachfrage des Finanzamtes nach der Herkunft des Geldes kommen, ...
Teil Deiner ursprünglichen Antwort war
... warum sollte Dich das Finanzamt fragen, woher Du das Geld für das Auto hast?
und
Dein Name wird bezüglich des Autokaufs dem Finanzamt nur bekannt, wenn es mal bei einer Betriebsprüfung auffällt.
Ich habe das nur korrigiert, weil ich vermeiden wollte, dass der FS sich falsche Vorstellungen macht. Sollte das Geld allerdings legal sein, hätte er ja trotzdem nichts zu befürchten.
Es gab in unserem Mandantenkreis schon Verdachtsmeldungen in Sache Geldwäsche. Nie hat sich as Finanzamt gemeldet.
Dann war bei Deinen Mandanten sicher alles im grünen Bereich, was das Finanzamt ohne weitere Nachfragen nach Aktenlage klären konnte. Bei einer Verdachtsmeldung wird immer geprüft und das Finanzamt erhält immer eine Information. Bleibt eine Unklarheit hinsichtlich Legalität, wird garantiert nachgefragt. Das ist ja der Sinn derganzen Sache.
Lassen wir es mal dabei. Ich wollte den FS lediglich wegen
Ah also brauche ich mir da keine Sorgen drum machen.
darauf hinweisen, dass das nicht unbedingt der Fall sein muss. Ob er sich Sorgen machen muss, muss er selbst beurteilen.
Niemand wird Dir vorher sagen können, welche Nachweise Dein Finanzamt bei einem evtl. Geldwäscheverdacht akzeptieren wird.
Ich verstehe zwar nicht, wieso Du Dein Geld nicht auf ein Tagesgeldkonto legen willst, was Dich sämtlicher "Probleme" entledigen würde, aber wenn Du es unbedingt in den Tresor legen willst, bleibt Dir nur, die Belege, soweit vorhanden, aufzubewahren und zu hoffen, dass das Finanzamt ggf. Deinen Erklärungen glaubt.
Die haben gute Programme, die die Plausibilität solcher Angaben überprüfen.
Du kannst bei einem Privatmann das Auto in Bar bezahlen. Ein Händler darf das nicht in bar annehmen. Er muss, nach dem Geldwäschegesetz, die Summe als Überweisung bekommen.
Jedenfalls ist das meine Erfahrung mit einigen Käufen in der letzten Zeit für gewerbliche Fahrzeuge. Ich glaube die Grenze liegt so bei 20.000 Euro.
Und so richtig nachvollziehen warum das Geld nicht auf dem Konto bleiben darf kann ich nicht.
Das ist nicht richtig. Selbstverständlich darf ein Händler jeden Betrag in bar annehmen. Im Geldwäschegesetz steht nichts davon, dass solche Beträge nur per Überweisung angenommen werden dürfen. Eine Grenze gibt es nicht, allenfalls legen einige Händler für sich selbst eine Obergrenze fest.
Es muss lediglich die Identitätsprüfung vorgenommen werden und bei Geldwäscheverdacht eine umgehende Meldung an die Zentralstelle für Transaktionsuntersuchungen (FIU) erfolgen.
Nein privat. Aber es steht ja eine Identifizierung bei Barzahlung an, wegen dem Geldwäschegesetz. Daher fragte ich. Ds ich es ja dann auch Bar zahlen möchte