Geld Überweisung - Meldeplicht?

5 Antworten

Ab Erhalt von unklaren 10.000 Euro auf dem Konto, muss die Bank im Rahmen des Geldwäschegesetzes prüfen.

Das geht so weit, dass auch Gelder gesperrt werden können.

Die 10.000 Euro können auch durch mehrere Überweisungen erreicht werden.

Im Übrigen sind Schenkungen dem FA anzuzeigen!

Und da hast du das Wort schon genannt. Unklar. Ab wann ist ein Geldeingang unklar?

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@Michaelbauer121

Wenn die Herkunft und/oder der Grund der Zahlung unklar ist.

Und im Zweifel wird geprüft!

Die Banken sind hierzu gesetzl. verpflichtet.

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Prüfung nach dem Geldwäschegesetz finden nur bei Bareinzahlungen statt !

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@frodo1405

Blödsinn!

Auch bei Überweisungen!

"Auch bei der Bank-Bareinzahlung hoher Geldsummen über 10.000 Euro ist ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz möglich. Aus diesem Grund müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen, wenn Sie höhere Summen auf Ihr Konto einzahlen oder sich überweisen lassen."

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/geldwaeschegesetz-gilt-auch-fuer-privatpersonen.html#:~:text=Auch%20bei%20der%20Bank%2DBareinzahlung,einzahlen%20oder%20sich%20%C3%BCberweisen%20lassen.

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@Alarm67

Ich arbeite in einer Bank. Bei Überweisungen wird nie nach der Herkunft gefragt. Wäre auch unlogisch. Der Absender ist ja jederzeit nachvollziehbar. Die Quelle ist nicht korrekt.

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Bei den geringen Beträgen passiert nichts.

Für die Bank unintereessant, aber von einem Bekannten, also einer nicht verwandten Person, sind Schenkungen von insgesamt mehr als 20.000,- Euro in 10 Jaahren Schenkungsteuerpflichtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das Finanzamt bekommt das von der Bank gemeldet ? Nicht falsch verstehen natürlich zahle ich dafür meine Steuern. Aber wird die Bank denen das jetzt mitteilen oder wie läuft das ab?

Ich habe bis heute nichts von der Bank dazu gehört obwohl Geld regelmäßig kommt + mein Gehalt was jeden Monat von meinem Arbeitgeber kommt.

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@Michaelbauer121

DU musst das dem bei Dir für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt melden (oder der Schenker) - § 30 Abs. 1, 2 ErbstG!

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Die Schenkung muss beim Finanzamt gemeldet werden.