Gehört ein geleaster Wagen in die Steuererklärung?

2 Antworten

Die Frage irritiert mich, denn Vermögen wird in dr einkommensteuererklärung nicht angegeben, sondern nur Einkünfte, Einnahmen, Ausgaben.

Sowiet mir dem Leasingauto Fahrten Erledigt werden, deren Kosten abzugsfähig sind, so sind die auch abzugsfähig wenn sie mit einem Leasingfahrzeug erledigt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Da es sich um privates Vermögen handeln soll, geht es vermutlich um die Einkommensteuererklärung. Oder?

Falls ja, dazu Folgendes:

  1. ein geleastes Fahrzeug gehört einem nicht, sondern der Leasinggesellschaft. Es kann damit nicht zu Deinem privaten Vermögen gehören.

  2. die Leasingraten für das Fahrzeug gehören auch nicht in die private Steuererklärung. Allenfalls kannst Du damit normale Fahrtkosten von € 0,30/km oder Entfernungskilometer geltend machen (aber für letztere kannst Du auch Dein Fahrrad nehmen).

Alles klar? Sonst nochmal bitte melden.