Leasing als Kleinunternehmer - Fahrt zum Hauptjob?

3 Antworten

Wird das Fahrzeug als Kleinunternehmer per Leasing finanziert, so gehören diese Kosten zu den Betriebsausgaben - allerdings muss dann auch eine deutliche Nutzung über die Kleinunternehmerschaft stattfinden. Dies wird in einem Fahrtenbuch protokolliert. Die km-Leistung im Nebenjob scheint mir hier so untergeordnet zu sein, dass

Wenn Du mit diesem Fahrzeug zu Deinem Angestelltenjob fährst, findet eine private Nutzung statt, d.h. der entsprechende Anteil der Kosten für das Fahrzeug kann nicht in der Kleinunternehmerschaft veranschlagt werden.

Die wesentliche Frage hier ist, ob noch eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, wenn die Leasingkosten praktisch die Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit auffressen und primär die private Nutzung vorliegt.

Danke für die Antwort. Der zweite Absatz spiegelt meine Befürchtung bzw. Verunsicherung wider. Du hast es schon richtig erkannt. 95% der Kilometer werden vermutlich für den Hauptjob drauf gehen. Wenn ich den als "privat" ansehen muss, dann darf ich vermutlich doch kein Leasing abschließen oder kann ich trotzdem ein Leasing als Gewerbetreibender abschließen, aber es in der Steuer halt nicht angeben und somit auch keinen Vorteil über die Steuer erzielen?

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@Struct

Ich glaube, die Grenze ist wohl bei 10% gewerblicher Nutzung.

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Du bist Gewerbetreibender, also kannst Du Gewerbeleasing abschließen.

Du kannst die gesamten Autokosten abziehen.

Aber der Privatanteil (1 % vom Listenneupreis pro Monat) wird Deinem Gewinn zugerechnet.

Natürlich kannst Du den Wagen nutzen um zur Arbeit zu fahren.

UndDu kannst bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit die Entfernungspauschale abziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kannst Du machen, ja!

Nur musst Du dann auch ein Fahrtenbuch führen.

Und dann musst Du zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterscheiden.

Und nur in diesem Verhältnis kannst Du dann den gewerblichen Anteil steuerlich berücksichtigen.

So mein Laienhaftes Verständnis dazu

Hallo, sorry aber das beantwortet nicht meine eigentliche Frage, ob ich es für meinen Hauptjob verwenden darf (hier gelte ich ja nicht als Kleinunternehmer) und ob ich dann trotzdem die komplette Leasing Rate absetzen kann

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@Struct

Doch, dann lese nochmals gaaaanz langsam meine Antwort durch!

Diese beantwortet EXAKT Deine Frage, vollumfänglich!

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