Führerschein -Sparen Hannoversche Volksbank?
Wir haben für unsere 3 Kinder vor ein paar Jahren das Führerschein-Sparen bei der Hannoverschen Volksbank eröffnet und jedem Kind 2500€ eingezahlt.
Nachdem unser grosser nun 18 ist und keine Lust auf eine Fahrerlaubnis hat, kann er das zweckgebundene Sparguthaben verprassen wie er möchte. Was aber nicht unsere Motivation dafür gewesen ist.
Nun mit der Bank telefoniert und da wird einem gesagt, man kann diese Spareinlagen nicht kündigen oder auflösen. Obwohl das nie irgendwo geschrieben stand. Es kann doch nicht sein.
Hat jemand einen Rat was man dagegen machen kann?
vielen Dank schonmal
Wir wollen nun eine andere Möglichkeit als Geldanlage für unsere Kinder wählen.
3 Antworten
Man wird einen Vertrag sicherlich nicht im Nachhinein ändern können, wenn die Bedingungen bekannt waren, durch Vertrag oder AGB.
Im Nachhinein kann man nicht das Geld abziehen und auf eigenen Namen anlegen (und dann nach eigenem Gutdünken zuteilen).
Ich verstehe, dass das Geld als Basis in die Zukunft des Kindes gedacht war.
Vielleicht versteht das Kind es ja auch, immerhin will es ja irgendwann mal ausziehen und braucht dann Kaution oder Bürgschaft und so. Dann sollte man sich überlegen, ob man die Eltern so verärgern möchte. Bei mir gäbe es keinen Nachtisch mehr:)
Sofern, wovon ich ausgehe, ihr das Geld auf den Namen eurer Kinder angelegt habt, handelt es sich um eine Schenkung.
Dann habt ihr beim volljährigen Kind auch keinen Zugriff mehr auf dieses Geld, das entscheidet dieser jetzt ganz alleine!
"Nun mit der Bank telefoniert und da wird einem gesagt, man kann diese Spareinlagen nicht kündigen oder auflösen"
Vermutlich bezog sich die Aussage darauf, dass IHR als Eltern das nun nicht mehr könnt/dürft, womit die Bank ja recht hat.
Hier sind die Bedingungen:
Der Knackpunkt ist wohl, das Ihr das Sparkonto für alle 3 Kinder abgeschlossen habt.
Unkündbar, bzw. kündbar nur nach Vorlage der Rechnung einer Fahrschule ist das Sparkonto nur bis zum 18ten Geburtstag des Kindes. Es ist aber nur eins der Kinder 18 Jahre alt.
Sofern ich Euch da missverstanden haben sollte und für jedes der Kinder ein separates Konto eröffnet worden ist sieht es da anders aus.
Dann ist das Geld auch anderweitig verwendbar und unterliegt für den volljährigen Sohn den Bestimmungen für ein ganz normales Sparkonto.
Wir wollen nun eine andere Möglichkeit als Geldanlage für unsere Kinder wählen.
Das allerdings geht nicht für die noch minderjährigen Kinder.
Ja wir haben für jedes Kind ein separates Konto eröffnet !