Freistellungsauftrag - Freibetrag aus Vorjahr?
Kann man nicht genutzte Freibeträge (2020) aus dem Vorjahr in diesem Jahr (2021) irgendwie geltend machen?
Habe den aus dem Vorjahr nicht komplett genutzt und den aus diesem Jahr schon aufgebraucht?
Mag eine dumme Frage sein ;)
2 Antworten
Es gibt keine dummen Fragen.
Ja, der Freibetrag für Kapitaleinkünfte aus dem Vorjahr ist verfallen, da er nur jahresweise gilt.
Das sollte allerdings dazu führen, dass Du zukünftig genauer auf die Ausnutzung der Freibeträge schaust. Hast Du zum Jahresende also noch z.B. 500 EUR übrig, so wäre eine gute Strategie, diese durch Verkauf einer Position zu realisieren und zu nutzen. Diese Position kannst Du dann ja auch gleich wieder kaufen - aber damit werden Freibeträge ausgenutzt und führen in der Tat dazu, dass zukünftig weniger Steuern zu zahlen sind.
Früher konnte man mit Zwischengewinnen einiges jonglieren, aber das geht nun ja nicht mehr, seit die Besteuerung vereinfacht wurde und diese wegfielen.
Nein, sind verfallen.