Freiberuflich oder Gewerblich Onlinekurse anbieten?

2 Antworten

Nach meiner Ansicht sollte es als freier Beruf durchgehen.

Du hast Kurse erstellt die damit unter das Urheberrechtsgesetz fallen.

Da aber Videos enthalten sind voller Umsatzsteuersatz (ein reines eBook z. B. wäre nur mit 7 % zu versteuern.

Es sind selbst erstellte Lehrprogramme, damit ist es aus meiner Sicht einer Tätgkeit mit akademischer Vorbildung ähnlich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986