Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

2 Antworten

muss ich dann auch wieder den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?

Ja.

Und vor allem, ich war damals Kleinunternehmer (§19 UStG), kann ich diesen Status auch wieder in Anspruch nehmen?

Ja.

Der Status gilt, wenn man ihn nimmt ja meines Wissens nach sowieso 5 Jahre.

Nein. Wenn man trotz Einhaltung der Umsatzgrenze die Regelbesteuerung wählt, bindet einen diese Entscheidung für mindestens 5 Jahre.

SaveCode 
Fragesteller
 05.06.2023, 14:12

Wie sieht das aus mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Habe damals eine mit beantragt, damit ich meine Steuernummer nicht preisgeben musste. Muss ich die dann auch neu beantragen?

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Eifelia  05.06.2023, 14:14
@SaveCode

Kommt drauf an, ob sie mit der Gewerbeabmeldung bzw. der Steuerveranlagung für das Jahr, in das die Betriebsaufgabe fiel, deaktiviert wurde, würde ich sagen, das müsstest Du beim Finanzamt oder Bundeszentralamt für Steuer erfragen.

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SaveCode 
Fragesteller
 05.06.2023, 14:15
@Eifelia

Also wenn ich meine alte USt-Id prüfe auf offiziellen Websiten scheint sie noch zu funktionieren. Sie gibt mir die Auskunft, dass die Nummer gültig ist.

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Fülle den Fragebogen neu aus. Es ist einfacher, als das Dein neues Finanzamt auf die Akten des alten Finanzamtes wartet.

Der Status gilt, wenn man ihn nimmt ja meines Wissens nach sowieso 5 Jahre.

as ist eine Verdrehung.

Wenn Du einen Antrag auf Regelbesteuerung stellst, obwohl Du Kleinunternehmer bist, bist Du 5 Jahre an die Option gebunden.

Der Kleinunternehmerstatus wird jährlich geprüft, nämlich darauf, ob Du im Vorjahr über die Grenze von 22.000,- gekommen bist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986