Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Hallo zusammen.
Ich hatte 2021 ein Einzelunternehmen für knapp 6 Monate angemeldet gehabt und habe dementsprechend auch früher den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung & co. ausgefüllt, sodass alles entsprechend rechtens ist. Ich habe es aber danach wieder abgemeldet, da ich mich auf andere Dinge fokussieren musste.
Da wollte ich jetzt mal erfragen, wenn ich jetzt (wohne auch inzwischen in einem anderen Bundesland) ein neues Gewerbe anmelde, muss ich dann auch wieder den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen? Und vor allem, ich war damals Kleinunternehmer (§19 UStG), kann ich diesen Status auch wieder in Anspruch nehmen? Der Status gilt, wenn man ihn nimmt ja meines Wissens nach sowieso 5 Jahre.
Ich wäre hierbei über Antworten sehr Dankbar, da ich dazu nicht wirklich was im Netz finde.
2 Antworten
muss ich dann auch wieder den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen?
Ja.
Und vor allem, ich war damals Kleinunternehmer (§19 UStG), kann ich diesen Status auch wieder in Anspruch nehmen?
Ja.
Der Status gilt, wenn man ihn nimmt ja meines Wissens nach sowieso 5 Jahre.
Nein. Wenn man trotz Einhaltung der Umsatzgrenze die Regelbesteuerung wählt, bindet einen diese Entscheidung für mindestens 5 Jahre.
Fülle den Fragebogen neu aus. Es ist einfacher, als das Dein neues Finanzamt auf die Akten des alten Finanzamtes wartet.
Der Status gilt, wenn man ihn nimmt ja meines Wissens nach sowieso 5 Jahre.
as ist eine Verdrehung.
Wenn Du einen Antrag auf Regelbesteuerung stellst, obwohl Du Kleinunternehmer bist, bist Du 5 Jahre an die Option gebunden.
Der Kleinunternehmerstatus wird jährlich geprüft, nämlich darauf, ob Du im Vorjahr über die Grenze von 22.000,- gekommen bist.
Wie sieht das aus mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer? Habe damals eine mit beantragt, damit ich meine Steuernummer nicht preisgeben musste. Muss ich die dann auch neu beantragen?