Wann bekommt man Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

2 Antworten

Bereits seit Anfang 2021 ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemäß § 138 AO elektronisch zu übertragen, und zwar per elster.de oder ggf. mit einer anderen, geeigneten Software und innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit.

Viele Mitarbeiter von Gewerbeämtern haben das noch nicht verinnerlicht und erzählen daher immer noch, dass da vom Finanzamt ein Papierformular verschickt wird. Wird es auch tatsächlich hie und da noch, aber drauf warten muss man nicht, s.o.

Bei elster.de muss man sich allerdings registrieren, das dauert ein paar Tage.

Kommt drauf an, wann das Gewerbeamt das ans Finanzamt weitergegeben hat.

Kann man aber unanhängig davon auch sofort online über www.elster.de machen, da musst du dich eh anmelden und registrieren, falls noch nicht geschehen.

Eifelia  22.01.2022, 14:30

Eigentlich MUSS man das online machen. Wird aber noch nicht 'geahndet'.

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