Angaben zum Ehepartner im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

3 Antworten

Also rein vom Formular her sind da keine Einschränkungen angegeben, z.B. in Klammern "nur notwendig bei gemeinsamer Veranlagung".

Ich weiss leider nicht, wie und wann die Daten des Ehepartners sich auf die Vorauszahlung zur Einkommensteuer auswirken. Darum geht es ja.

Ich würde die Daten wohl einfach eintragen und dann den Vorauszahlungsbescheid betrachten. Wenn die angesetzte Vorauszahlung für Dein erwartetes zvE passt, ist es ja okay. Wenn die Vorauszahlung aufgrund angenommener Zusammenveranlagung zu hoch ausfällt, würde ich dann Einspruch einlegen.

Oder vorher mal telefonisch nachfragen.

Ja, das musst du. Du gibst erst in der Steuererklärung an, ob du getrennt veranlagt werden möchtest.

Gib die Daten der Ehegattin nicht an und fertig.

Wenn es eine Rückfrage gibt, weise darauf hin, dass man nach Deiner Steuernummer ja sehen,kann, dass Ihr immer die Einzelveranlagung wählt und die Daten der Ehefrau nicht relevant sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986