Bin ich überhaupt noch krankenversichert und wenn ja, bei wem?

4 Antworten

Hallo,

Quelle: hensche.de /arbeitsrecht

Während des ers­ten Mo­nats ei­ner Sperr­zeit be­steht zwar kei­ne Ver­si­che­rungs­pflicht in der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung, doch hat der Ar­beits­lo­se während ei­nes Mo­nats nach Be­en­di­gung ei­ner zu­vor be­ste­hen­den Pflicht­mit­glied­schaft gemäß § 19 Abs.2 Fünf­tes Buch So­zi­al­ge­setz­buch (SGB V) wei­ter­hin An­spruch auf Leis­tun­gen der Kran­ken­ver­si­che­rung. 

Nach Ab­lauf die­ses Mo­nats, d.h. ab Be­ginn des zwei­ten Mo­nats bis zur zwölf­ten Wo­che ei­ner Sperr­zeit setzt die re­guläre Kran­ken­ver­si­che­rung der Ar­beits­lo­sen (KV­dA) ein (§ 5 Abs.1 Nr.2 SGB V). An­spruch auf Kran­ken­geld be­steht während ei­ner Sperr­zeit nicht (§ 49 Abs.1 Nr.3a SGB V).

Da der Ar­beit­neh­mer während ei­ner Sperr­zeit kein Ar­beits­lo­sen­geld be­zieht, be­steht kei­ne Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht gemäß § 3 Satz 1 Nr.3 Sechs­tes Buch So­zi­al­ge­setz­buch (SGB VI).

Also, Krankengeld nicht - notwendige Behandlung ja ! 

Hier ist einiges unklar:

Wenn jemanden fristlos gekundigt wird, dann muß ein arbeitsvertragswidiges Verhalten vorgelegen haben, ansonsten kann keine fristlose Kündigung ausgesprochen werden und auch es keine Sperre für ALG1 Zahlungen geben.
Warum will Dich diese Firma, die Dir fristlos gekündigt hat, wieder einstellen? Hat man in dieser Firma kalte Füße bekommen wegen der möglichen Unrechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung?

Was bedeutet den Januarlohn für Februar bezahlt? Handelt es sich hier um den Lohn vom Januar oder um den vom Februar?

Kommt es zu einem Arbeitsgerichtsprozess und du bekommst Recht, dann gilt die Kündigung als nicht ausgesprochen und die Firma muß bis zu einer ordentlichen Kündigung naürlich Dir Lohn zahlen und auch die Krankenkassenbeiträge dementsprechend abführen.

Ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt, dann mußt Du Dich spätestes zum 1. April selbst versichern oder es besteht die Möglichkeit, dass Du beim Ehepartner als Familienmitglied ohne eigenes Einkommen mitversichert wirst.

Mit der Frage kommst Du reichlich spät um die Ecke ...;-(

Die Materie ist ziemlich kompliziert. Daher hier ein Link zu einem Artikel, der zwar nicht zu 100% auf deinen Sachverhalt passt aber alle wichtigen Regelungen in diesem Zusammenhang eindeutig und recht verständlich beschreibt.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Nachversicherungspflicht-der-GKV---f264224.html

Desweiteren hoffe ich, dass Du gegen die Sperre des Arbeitsamt zumindest fristgerecht Einspruch eingelegt hast. Falls nicht, siehts nun recht düster aus.

Im Übrigen ist die Auskunft des Jobcenters nicht richtig.

Erhälst Du kein ALG1 und hast sonst keine ausreichenden Einkünfte, muss dir ALG2 gewährt werden (schon allein deswegen, weil damit die KV ja abgedeckt ist). Ggf. wird bei Einsetzen der ALG1-Versicherungsleistung dann verrechnet.


Hallo,

im 1.Monat besteht Versicherungsschutz durch den sog. nachgehenden Anspruch. Dann greift auch in der Sperrzeit die (für den AL) beitragsfreie Krankenversicherung über ALG 1.

Wenn aufgrund der Besonderheiten in Deinem Fall das nicht klappt, musst Du Dich selbst weiterversichern. 

Viel Glück

Barmer