Feiertag und dennoch kein Bankenfeiertag?

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nicht alle Feiertage sind auch Bankenfeiertage. Normalerweise sind die gesetzlichen Feiertage auch solche für Banken, aber es gibt Ausnahmen, die sich mir Regelungen der ESZB überschneiden. Davon betroffen sind Christi Himmelfahrt (Vatertag) oder auch Pfingsmontag). Daher gestern Überweisungen.

Lies hier für weitere Infos:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bankfeiertag

Bankarbeitstage sind generell Montag bis Freitag außer Feiertage am Sitz der Bankniederlassung.

Börsen können auch an Feiertagen geöffnet sein, z.B. an Christi Himmelfahrt. In diesem Fall müssen Banken, die Wertpapierhandel anbieten, auch entsprechende Handelsmöglichkeiten anbieten, was jedoch online bzw. per Hotline kein Problem darstellt, da dies i.a. nicht durch die Bankmitarbeiter vor Ort in einer Filiale erfolgt.

Die Buchung von Überweisungen findet laufend statt, Valuta ist bei gewöhnlichen Überweisungen jedoch immer ein Bankarbeitstag. Besondere Buchungen, z.B. der Einzug von Darlehensraten oder Zinszahlungen können aus zinstechnischen Gründen auch mit Valuta an Nicht-Bankarbeitstagen verbucht sein.

Daher wäre meine erste Frage: welche Valuta-Angaben tragen diese Buchungen? Die Buchung selbst kann am 29.05. durchgeführt sein, jedoch ist vermutlich Valuta der 30.05.