Muss man Anwaltskosten zahlen, wenn sie die Gegenseite zahlen muss?

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Natürlich, der Anwalt will erst mal Geld sehen für seine Tätigkeit. Es ist ja durchaus möglich das bei dieser Frau nix mehr zu holen ist, und dann bleibt ihre Freundin auch auf den Anwalts und Gerichtskosten sitzen. Sollte aber was zu holen sein dann bekommt ihre Freundin ja die Anwalts- und Gerichtskosten zurück.

Deine Freundin hat den Anwalt beauftragt, also muss sie ihn zahlen. Er kann auch nur deine Kosten erstattet verlangen, wenn sie tatsächlich von dir gezahlt worden sind. Bei einer Erstattung von der Gegenseite wird der Anwalt die Kosten wieder an dich zurück zahlen.