Fahrpreisnacherhebung Deutsche Bahn per Mail oder Post im Nachgang?

2 Antworten

Für das Handyticket hast Du Dich ja mit Namen und Anschrift identifizieren müssen. Man braucht also keine Personendaten mehr zu erheben weil man die schon hat.

Und der Bescheid kommt niemals per Mail, sondern immer per Post.

Wenn Du das Handyticket erst in der Bahn gelöst hast ist das im Übrigen nach den Beförderungsbedingungen unzulässig. Es muss vor Betreten der Bahn gelöst worden sein.

Tiiii  16.04.2023, 08:38

Je nach Verkehrsverbund werden Tickets auch erst 3 Minuten nach Kauf gültig um eben den Betrügereien mit einem Ticket im Warenkorb zu begegnen!

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"trotz HandyTickets (dies war erst vor 1,5 min gekauft da es sich nur um eine Station handelt) meinte de Kontrolleur ich müsse 60€ zahlen."

Du darfst noch nicht einmal den Bahnsteig ohne Ticket betreten!

Du wolltest betrügen, schwarz fahren, alter bekannter Trick, erst kaufen, wenn Kontrolleur kommt! 😜😁😎

Und ja, Du wirst Post bekommen.