Bußgeld bei Gleis übertreten?

2 Antworten

350 € klingt nach Nr. 245 BKat. Das wäre anwendbar, wenn du einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert hättest. Das passt aber nicht zu deiner Schilderung.

Einschlägig wäre hier m. E. die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Bußgeldregelsätze sind hier nicht bundeseinheitlich festgelegt. Die Höchstgrenze liegt im vorliegenden Fall bei 50.000 €.

Rechtsgrundlage: § 28 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a i.V.m. § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG i.V.m. § 64b Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 62 EBO

Insofern bist du mit 350 € ganz gut weggekommen. Billiger wird es wohl eher nicht, wenn du Einspruch einlegst. Oder bist du noch minderjährig und ohne eigenes Einkommen? Dann wäre das ggf. ein Argument.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Angerechnet werden? Worauf??

Und ja, die Strafe ist gerecht!

"Denn das unerlaubte Betreten von Bahn- bzw. Gleisanlagen ist verboten und kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Bei einer konkreten Gefährdung des Eisenbahnbetriebs kann ein solcher Eingriff auch als Straftat mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden."

Herausgeber: Deutsche Bahn AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation und Marketing Oliver Schumacher 

Und PS:

Die Polizei hat weder Einfluss darauf noch legen die die Höhe der Strafe fest!

Wer wird Einfluss darauf haben ?

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Wo hast du die 5.000 € her? EBO und AEG sprechen hier von bis zu 50.000 €.

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