Ist ein Jobcenter Termin per E-Mail rechtswidrig?

7 Antworten

Du musst am Anfang deines ALG Bezuges angeben unter welchen Kontaktdaten man dich erreichen kann.

Wenn du dort deine E-Mail mit angegeben hast, dann ist das rechtens.

Wenn du dort deine Mailadresse nicht angegeben hast und man sie aus irgendeinem Mailkontakt herausgefischt hat, den du mal genutzt hast um Nachfragen zu stellen oder Unterlagen einzureichen, dann nicht.

Ergo: Auf welchem weg sind die an deine Mailadresse gekommen und gab es eine Erlaubnis dich darüber zu kontaktieren.

Durch den Weiterbewilligung-Antrag online, da muss man leider die E-Mail angeben!

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@KK74X

Aber auch als Kontaktadresse? Das ist die Frage.

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@berlina76

Nein habe sie nicht als Kontaktadresse angeben, nur bei dem Onlineantrag der Weiterbewilligung, damit ich diese auch ans Jobcenter senden konnte! Ohne wäre das versenden nicht möglich gewesen und letztes Jahr nicht gewesen einen Antrag persönlich zu stellen!

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@KK74X

Dann nimm den Termin war und klär das vor Ort.

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Wenn es z.B. ein Termin beim Arbeitsvermittler ist, muss man dir auch die Rechtsbelehrung übersenden. Fehlt diese, du nimmst den Termin nicht wahr, kannst du einem entsprechenden Sanktionsbescheid widersprechen, da die Rechtsbelehrung gefehlt hat. Diese muss man dir immer neu übersenden, mit jeden Termin. Egal welche Art von Termin, da ist eig immer eine Belehrung bei.

warum stellst du die Frage erneut ein?
auch eine weitere Antwort wird dir nichts anderes sagen als hier schon geschrieben wurde.
Du hast deine E-mail Adresse beim Jobcenter angegeben, wenn du die Termine auch in Papierform haben willst das mußt du das dem Jobcenter mitteilen.

und somit hast du die Ursache gesetzt das wenn du die Termine nicht einhälst eben sanktioniert wirst.

Deine Emailadresse erhielt das JC durch Dich - ergo können sie Dich auch auf diesem Web´g einladen. Die Behauptung Du habest diese Email nicht empfangen / nicht gelesen ist sehr dünn - könnte einmal funktionieren.

Klar ist eine Terminvereinbarung per E-Mail rechtens, warum auch nicht!?!

Und bei einer Terminvereinbarung bedarf es keiner Rechtsbelehrung.

Und vor allem:

Woher haben die Deine E-Mail-Adresse, wenn Du selbst denen diese nicht gegeben/zur Verfügung gestellt hast!?!?

Ich bin nicht immer online und lese meine E-Mails, ich könnte sie daher ausversehen nicht gelesen haben. Ist dann eine Sanktion rechtens? Die E-Mail hat das Jobcenter wegen dem Weiterbewilligung-Antrag online, ohne wäre der nicht möglich gewesen! (Corona Zeit)

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