Ex hat Waren auf meine Rechnung bestellt, die ich ihm dann ausgehändigt habe. Muss ich die Rechnung bezahlen?

4 Antworten

Sorry, ich sage es mal direkt so, wie es aktuell aussieht!

Wenn Du nichts bestellt hast, verweigert man die Annahme bzw. sendet man es üblicherweise zurück an die Absender und klärt diese parallel darüber auf, dass man diese Ware nicht bestellt hat!

Du hast die Waren jedoch angenommen, also genau das Gegenteil, somit also die Bestellung indirekt bestätigt.

Wenn, dann kannst Du den Betrüger belangen, nicht aber die Lieferanten!!!

Viel Glück und Erfolg! 🍀🍀🍀

Ich habe die Bestellungen schließlich nicht selbst getätigt.

Entschuldige bitte,die Liefranten haben eine Bestellung unter Deinem Namen erhalten, die Ware an Deine Adresse geliefertund die Ware wurde angenommen und nicht reklamiert.

Warum sollte Jemand,der eine Bestellung geliefert hat,darunter leiden, dass DU die Sachen verschenkt hast, denn nichts anderes hast Du gemacht.Für den Fall dass er Dir ersprochen hat die Rechnung zu zahlen, hast Du ihm die Sachen auf Kredit weitergeliefert,aber mit dem Unternehmen, bei dem bestellt wurde, hat das nichts zu tun.

Du kannst den Tpen wegen Betrug anzeigen. § 263 StGB. Das dürfte erfüllt sein, Er hat bei Dir einen Irrtum hervorgerufen, worauf Du über Dein Vermögen verfügt hastund er sich dadurch bereichert hat.

Übrigens könnte man Dir das gleiche vorwerfen, wenn Du nicht zahlst, denn Du hast etwas bestellt,was man Dir im Vertrauen auf Deine Kreditwürdigkeit geliefert hat und Du hast damit allerdingseinen anderen Bereichert,weilDu ihm die Sachen gegeben hast.

Gehe zur Polizei, oder zu einem Anwalt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Du bist in anwaltlicher Vertretung, besser geht es nicht plus Anzeige bei der Polizei

Hast Du Chatverläufe ?

Herje 🤭 wie naiv muss man denn noch sein ? .....eine Lieferung eines persönlich Unkekannten anzunehmen, das Bestellte an ihm weiter reichen und diese dann auch noch zu bezahlen 🥵 damit hast du indirekt diese Bestellung, als für rechtmäßig von dir getätigt und bestätigt !

sorry......dafür fehlen mir die Worte, bin einfach nur sprachlos !

Keine Ahnung wie du aus diesem, von dir eigens inszenierten Schlamassel, wieder rauskommen kannst 🤷‍♀️

MiniMaus418 
Fragesteller
 21.09.2023, 11:59

Ja, das war wirklich sehr naiv. Da stimme ich Dir zu.

Mein Anwalt sagt, die Onlineshops müssen mir nachweisen, dass nicht ich die Bestellungen getätigt habe. Bis die Mahnungen kamen, war ich ja wirklich davon ausgegangen, nur als Lieferanschrift zu fungieren.

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Tiiii  21.09.2023, 12:57
@MiniMaus418

Du hast die Waren angenommen. Kein Mensch kann nachweisen, wer eine Bestellung aufgegeben hat. Wenn aber die Person, die auf der Rechnung steht auch die Ware annimmt, muss diese die auch begleichen.

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Gaenseliesel  21.09.2023, 13:10
@MiniMaus418

.....den Anwalt einzuschalten hast du zumindest schon selbst auf den Weg gebracht 👏 den hättest du besser schon vor der Bezahlung der nicht durch dich bestellten Waren kontaktiert.

Hoffentlich kannst du zumindest den Verlauf, von Erhalt bis Weitergabe der Waren, irgendwie nachweisen, wie auch @classica schon schrieb !

Ich will mal hoffen, der Anwalt kann den Fall für dich positiv regeln 🙏

👋

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