Erwerbsminderungsrente/450euro job

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Hallo jogi1965,

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Erwerbsminderungsrente/450euro job<

Antwort:

Wenn Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, dann mußten Sie für die Bewilligung der vollen Erwerbsminderungsrente nachweisen, daß Sie auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, wie zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier und viele weitere, leichte Tätigkeiten, auf Dauer nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag, innerhalb einer 5-Tage-Woche, ausüben können!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Es ist korrekt, daß Sie pro Monat 450 Euro und zweimal pro Jahr bis zu 900 Euro hinzuverdienen dürfen!

Bei diesem Minijob bin ich mit dem PKW unterwegs, das heisst, ich könnte aufgrund des Verkehrs usw. meine max. Arbeitszeit von 3std. nicht immer einhalten. Wenn ich jetzt etwas darüberliege, 20-30min. gelegentlich, kann ich da ein Problem mit der DRV bekommen? Bei ca. 6std die Woche Arbeit?<

Antwort:

Die zeitliche Begrenzung pro Arbeitstag ist klar und unmißverständlich definiert mit maximal 3 Stunden! Ob die Führung einer Kraftfahrzeuges bei Ihrem Minijob mit dem Ausschluß von leichten Tätigkeiten wie Pförtner usw. kompatibel ist, sollten Sie unbedingt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt verbindlich klären und sich die Unbedenklichkeit schriftlich und per Bescheid bestätigen lassen, denn nur dann sind Sie auch wirklich auf der ganz sicheren Seite!

Denn:

Sie sind ausdrücklich dazu verpflichtet, jegliche Veränderung in Ihren persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt anzuzeigen, sonst gefährden Sie ggf. Ihre unbefristete Erwerbsminderungsrente!

Wie gross ist denn die "Gefahr" bei unbefristeten Renten überhaupt, noch mal zu einem Gutachter zu müssen? Oder wird man da aus Prinzip noch mal begutachtet, irgendwann?<

Antwort:

Alleine schon die Formulierung (volle Erwerbsminderungsrente) (voll Erwerbsgemindert) (auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt) eröffnet der DRV-Verwaltung ungeahnte Möglichkeiten, Betroffenen das Leben schwer zu machen!

Auch eine unbefristete, volle Erwerbsminderungsrente ist auf gar keinen Fall ein Freibrief für alle Zeiten und Betroffene sind sehr gut beraten, wenn Sie ab Beginn des Rentenbezuges regelmäßig Ihre Ärzte aufsuchen und Ihre Krankenakte stets optimieren/aktualisieren!

Denn:

Die DRV kann jederzeit eine stichprobenartige Leistungs-/Gesundheitsnachüberprüfung anordnen und mich erreichen zu diesem Thema von vielen Betroffenen verzweifelte Anfragen, weil die Leute eben nicht regelmäßig Ihre Ärzte aufsuchen und somit keine Belege für das Fortbestehen Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen präsentieren können!!

Deshalb gilt ganz klar:

Verlassen Sie sich nicht auf den Passus (unbefristete, volle Erwerbsminderungsrente) sondern beugen Sie durch regelmäßige Arztbesuche einer jederzeit möglichen Begutachtung vor!

ggogle>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

jogi1965 hat deine Frage super beantwortet. Es heißt auch unter 3 Stunden und wenn du an 2 Tagen mehr arbeiten kannst (so eventuell die Meinung der Rentenv.) kannst du das bestimmt auch an noch mehr Tagen. Auch stimmt es, dass du weiter deine Ärzte besuchen solltest bis du etwa 55 Jahre alt bist. Du bekommst dann alle 3 Jahre eine Überprüfung die dir den Arzt bescheinigen muß ob du überhaupt noch Bezugsbedürftig bist. Als beste Lösung finde ich die 6 Stunden in der Woche auf mindestens 3 Tage zu verteilen. Geh mal davon aus, du hast für die Rente hart gekämpft und willst sie natürlich behalten, aber es ist einfach zu wenig Geld. Wünsche dir eine gute Entscheidung und noch viele schöne Tage.

Hallo Jogi1965, die volle Erwerbsminderungsrente bekommst Du nur zugebilligt, wenn Du täglich nur noch unter 3 arbeiten kannst. Die volle EM-Rente wird bezahlt, wenn Du die Hinzuverdienstgrenze von monatlich 450 Euro einhältst. Die Rentenversicherung prüft hier nicht, an wie vielen Tagen Du wie viele Stunden arbeitest, es kommt auf den Monatsverdienst an, Grenze: 450,00 Euro im Monat. 

Zur einer Nachbegutachtung könnte es evtl. kommen, wenn Du öfters im Jahr über der Hinzuverdienstgrenze liegst, aber die Rentenversicherung weiß natürlich auch, daß Versicherte teilweise "auf Kosten ihrer Gesundheit" mehr arbeiten (weil sie es soz. "nicht lassen können"), so ein Verhalten würde nicht mit Rentenentzug "gestraft". 

Wie gross ist denn die "Gefahr" bei unbefristeten Renten überhaupt, noch mal zu einem Gutachter zu müssen?

Darauf möchte ich besonders eingehen, denn es ist ja so, dass Du verpflichtet bist, dem Rentenversicherer die Aufnahme einer Tätigkeit unverzüglich zu melden. Da die volle Erwerbsminderungsrente nur bewilligt wird, wenn Du nur noch unter 3 Stunden pro Tag tätig sein kannst, wäre ich mit Deinen 3 Stunden sehr vorsichtig - auch wenn es nur um 2 Tage pro Woche geht.

Es zählt für die Rentenversicherung nur, ob Du in der Lage bist, mindestens 3 Stunden pro Tag zu arbeiten und das beweist Du ihnen mit Deinem Vertrag. Also kannst Du davon ausgehen, schnell wieder beim Gutachter vorstellig sein zu müssen.

Also wäre es für Dich besser, 3 Tage pro Woche zu jeweils 2 Stunden tätig zu sein, um der Gefahr einer Rentenkürzung aus dem Weg zu gehen.

Wenn ich jetzt etwas darüberliege, 20-30min. gelegentlich, kann ich da ein Problem mit der DRV bekommen?

Nein.

Wie gross ist denn die "Gefahr" bei unbefristeten Renten überhaupt, noch mal zu einem Gutachter zu müssen?

Eigentlich gar nicht. Es geht hier nur um die Definition des Begriffs der Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI. Wer mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann ist ganz einfach nicht voll erwerbsgemindert.