Erbe stirbt vor Beantragung des Erbscheins?
Eine Frau ist verstorben und hat kein Testament hinterlassen. Beim Notar wurde dann der Ehemann, ihre Schwester und ihre Halbschwester als Erbberechtigt festgestellt. Bevor nun aber der Erbschein beantragt werden konnte verstirbt der Ehemann. Er hat aber nun in einem Testament Erben benannt. Wer erbt nun was?
3 Antworten
Beim Tod der Frau ist eine Erbengemeinschaft, bestehend bestehend aus Ehemann, Schwester und Halbschwester, entstanden.
Die vom (jetzt danach verstorbenen) Ehemann im Testament benannten Erben bekommen den Teil, welchen der Ehemann von seinerverstorbenen Frau geerbt hätte.
Sie nehmen praktisch seine Stelle in der ersten Erbengemeinschaft ein und übernehmen seinen Anspruch an dem ihm zustehenden Anteil (da kein Testament = 1/2 der von der Frau hinterlassenen Erbmase).
Aus der Frage geht nicht hervor, ob aufgrund des Testaments von "Ehemann" weitere Personen gegen die Erben Pflichtteil- oder Pflichtteilergänzungsansprüche haben. Aber das war hier nicht das Thema und müsste ggfs. als neue Frage mit genauer Sachstandsschilderung gestellt werden.
absolut richtig. DH
Nur die Ergänzung für den der sich wundert, dass der Ehemann nur 3/4 erbt und die Schwestern 1/4. Der Ehemann erbt gegenüber den Eltern gem. §§ 1371+1931 nur 3/4 und 1/4 würden die Eltern seiner Frau erben, da die wohl verstorben sind, teilen sich das die Schwestern.
Ich habe das nötige Danke geklickt.
Ja zum Prozedere und zur Rechtsnachfolge.
Ich lese allerdings, dass im ersten Erbfall (kinderlose Ehe) der Ehemann drei Viertel geerbt hat und Eltern/Geschwister nur ein Viertel.
Und ich habe auch wfgmuc eine positive Bewertung gegeben und nur dieses Detail nachgefragt. Wieso bekomme ich jetzt so einen bösen Kommentar? In der Sache war es doch offenbar richtig.
Und natürlich schätze ich die fundierten Beiträge von wjcmuc (nur ein besser merkbarer nickname wäre einfacher).
Zunächst hat der Ehemann alles geerbt - unter der Annahme, dass die Frau keine Abkömmlinge haben.
Und nun erben die Abkömmlinge des Ehemanns. Gibt es keine, erben die Eltern. Leben die nicht mehr, dann die Abkömmlinge der Eltern. Also alles wie immer.
Zunächst hat der Ehemann alles geerbt
Entschuldigung § 1371 BGB 1/4 + 1/2 gem. § 1931 BGB gegenüber den Eltern, deren Anteil auf die Töchter (Schwestern) geht.
Richtig.
War schon spät gestern.
Entschuldigung. Wollte auf Hilfreich drücken!!!