Erbe stirbt vor Beantragung des Erbscheins?

3 Antworten

Beim Tod der Frau ist eine Erbengemeinschaft, bestehend bestehend aus Ehemann, Schwester und Halbschwester, entstanden.

Die vom (jetzt danach verstorbenen) Ehemann im Testament benannten Erben bekommen den Teil, welchen der Ehemann von seinerverstorbenen Frau geerbt hätte.

Sie nehmen praktisch seine Stelle in der ersten Erbengemeinschaft ein und übernehmen seinen Anspruch an dem ihm zustehenden Anteil (da kein Testament = 1/2 der von der Frau hinterlassenen Erbmase).

Aus der Frage geht nicht hervor, ob aufgrund des Testaments von "Ehemann" weitere Personen gegen die Erben Pflichtteil- oder Pflichtteilergänzungsansprüche haben. Aber das war hier nicht das Thema und müsste ggfs. als neue Frage mit genauer Sachstandsschilderung gestellt werden.

Alschre 
Fragesteller
 22.08.2018, 19:46

Entschuldigung. Wollte auf Hilfreich drücken!!!

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user2358  22.08.2018, 20:09
@Alschre

Wichtig ist mir, dass es hilfreich ist. Bin auch mit einem "Danke" zufrieden. ;-)

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wfwbinder  22.08.2018, 20:18

absolut richtig. DH

Nur die Ergänzung für den der sich wundert, dass der Ehemann nur 3/4 erbt und die Schwestern 1/4. Der Ehemann erbt gegenüber den Eltern gem. §§ 1371+1931 nur 3/4 und 1/4 würden die Eltern seiner Frau erben, da die wohl verstorben sind, teilen sich das die Schwestern.

Ich habe das nötige Danke geklickt.

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Andri123  22.08.2018, 20:19

Ja zum Prozedere und zur Rechtsnachfolge.

Ich lese allerdings, dass im ersten Erbfall (kinderlose Ehe) der Ehemann drei Viertel geerbt hat und Eltern/Geschwister nur ein Viertel.

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wfwbinder  22.08.2018, 20:48
@Andri123

richtig, ist etwas unklar? Wären Kinder vorhanden gewesen hätten die Schwestern in die Röhre geguckt und die Kinder hätten 1/2 bekommen.

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Andri123  22.08.2018, 22:13
@wfwbinder

Und ich habe auch wfgmuc eine positive Bewertung gegeben und nur dieses Detail nachgefragt. Wieso bekomme ich jetzt so einen bösen Kommentar? In der Sache war es doch offenbar richtig.

Und natürlich schätze ich die fundierten Beiträge von wjcmuc (nur ein besser merkbarer nickname wäre einfacher).

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wfwbinder  23.08.2018, 05:07
@Andri123

@Andri entschuldige bitte, aber ich hatte die Bemerkung so empfunden, als wäre es nicht ganz klar, warum die Schwestern etwas bekommen. War wirklich nur klarstellend gemeint.

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user2358  23.08.2018, 15:35
@Andri123

Mein Nickname ist doch ganz einfach zu merken: "wjg" als meine NamensInitialien und "muc" als internationales Flughafenkürzel meinen Wohnorts.

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Zunächst hat der Ehemann alles geerbt - unter der Annahme, dass die Frau keine Abkömmlinge haben.

Und nun erben die Abkömmlinge des Ehemanns. Gibt es keine, erben die Eltern. Leben die nicht mehr, dann die Abkömmlinge der Eltern. Also alles wie immer.

wfwbinder  22.08.2018, 20:26
Zunächst hat der Ehemann alles geerbt

Entschuldigung § 1371 BGB 1/4 + 1/2 gem. § 1931 BGB gegenüber den Eltern, deren Anteil auf die Töchter (Schwestern) geht.

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Richtig.

War schon spät gestern.