Was tut man als Besitzer einer Eigentumswohnung wenn Mitbesitzer Wohngeld nicht bezahlt?

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Zahlt ein Wohnungseigentümer kein Hausgeld mehr, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der Verwalter schnell handeln. Denn die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft bestehen auch weiterhin.

Fehlen zur Zahlung erforderliche Gelder, weil einzelne Eigentümer kein Hausgeld zahlen, können die anderen Eigentümer als Gesamtschuldner beansprucht werden.

Zwar ist die Außenhaftung der einzelnen Eigentümer auf ihren Miteigentumsanteil begrenzt, § 10 Abs. 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), so dass gegenüber Gläubigern nur das zu zahlen ist was im Innenverhältnis an die anderen Eigentümer zu zahlen wäre. Trotzdem kann dies bei hohen Rückständen teuer werden.

Weiter hier:

http://www.promeda.de/blog/eigentuemer-zahlt-kein-hausgeld/

Euch steht der klassische Weg offen mit dem man Schulden eintreibt. Mahnung, Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher, Pfändung, notfalls Pfändung der Wohnung

Schau mal in § 10 Abs.6 WEG:

http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__10.html

Die WEG haftet gesamtschuldnerisch, jeder einzelne Eigentümer also über seinen Anteil hinaus an den Gemeinschaftskosten.

ABER: Die WEG ist ja nicht wehrlos. Sie kann den Eigentümer der nicht zahlt gerichtlich in Anspruch nehmen und in sein Eigentum vollstrecken. Das kann allerdings eine sehr mühsame Sache sein. Ich hatte mal einen Fall zu bearbeiten wo sich ein Eigentümer übernommen hatte -es war der ehemalige Alleineigentümer dem unglücklicherweise noch 3 von 8 Wohnungen gehörten. Da erschien der WEG-Verwalter jedes Jahr erneut um das Hausgeld einklagen zu lassen und jedes Mal zahlte der Eigentümer erst als mit dem Gerichtsvollzieher gedroht wurde. Solche Sachen sollten zur Warnung dienen. Manche Leute interessieren sich beim Kauf einer ETW für alle möglichen Nichtigkeiten und vergessen, sich über die anderen Eigentümer zu erkundigen. Da kann der Traum vom Eigentum schnell zum Albtraum werden.