WEG-Abrechnung bei Eigentümerwechsel?

4 Antworten

adrian1980:

Deine Fragestellung ist undeutlich. Mir ist nicht klar, ob es Dir um die WEG-Abrechnung als Eigentümer oder um die Betriebskostenabrechnung als Mieter geht.

Im letzteren Fall muss der aktuelle Vermieter auch für das Abrechnungsjahr (dies kann, muss aber nicht das Kalenderjahr sein), in das der Eigentümerwechsel fällt, Dir für das gesamte Jahr die Betriebskostenrechnung vorlegen. Dies gilt auch für die Wasserabrechnung. Du hast das Recht, Dir die Originalbelege für die Wasserabrechung anzusehen. Bei einer Verweigerung musst Du nicht dafür bezahlen.

Wo genau siehst Du Klärungsbedarf oder ein Problem?

Hi, die Frage war mehr aus Sicht des neuen Eigentümers gestellt. Ich bekomme dann von der HV die Abrechnung für das gesamte Jahr und lege die entsprechenden Positionen dann auf den Mieter um. Die ersten 6 Monate hatte aber der alte Eigentümer noch das Hausgeld an die HV bezahlt. Daher meine Überlegung, wie wir das aufteilen. Im Kaufvertrag haben wir dazu nicht explizit was geregelt.

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@adrian1980

Bitte sprich den Notar an, der diesen üblichen Aspekt ins seinem Vertrag verschlafen hat.

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Warum zerbrichst Du Dir den Kopf über Dinge, die Dich nicht berühren.

Du bezahlst nach wie vor Deine Nebenkosten und bekommst die jährliche Abrechnung von der Hausverwaltung.

Wieweit diese Kosten aber dann zwischen dem alten und neuen Eigentümer aufgeteilt werden ist deren Problem und normalerweise im Kaufvertrag mitgeregelt.

Falls Du der Eingentümer (alt oder neu) dieser Wohnung bist, dann ist das im Kaufvertrag explizit geregelt. Wenn dort nichts geschrieben steht, dann ist entscheidend, wann die Forderung entstanden ist. Bei der Grundsteuer z.B. am 01.01. jeden Jahres, selbst wenn quartalsweise abgerechnet wird, beim Wasser, wenn der Versorger die Rechnung stellt. Wenn eine tagegenaue Abrechnung gewünscht wird, muß dies auch im Kaufvertrag festgezurrt werden und bei Schlüsselübergabe die Zählerstände und Verbrauchswerte festgehalten werden.

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@Snooopy155

ja, ich bin der neue Eigentümer. Im Kaufvertrag hatten wir dazu nichts geregelt.

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@adrian1980

Dann hattest Du keinen Notar der Dich auf die Folgen hingewiesen hat. Weil Du Dich jetzt an den Wasserkosten aufhängst, Du mußt die Jahresrechnung beim Wasserversorger begleichen, Über- oder Unterzahlungen für den Verbrauch vor dem Besitzerwechsel das ist uninteressant. Die Hausverwaltung hat Dir auch eine mögliche Überzahlung zu erstatten. Der Vorbesitzer ist hier aussen vor, selbst wenn er den Verbrauch vorher abgelesen hatte. Und er hat auch für die Grundsteuer für das gesamte Kalenderjahr aufzukommen, denn er war zum 01.01. der Eigentümer. Das aufzudröseln, wer was zu bezahlen hat wird sicher noch zu Auseinandersetzungen mit der Hausverwaltung führen, denn deren Standardprogramm zur Nebenkostenabrechnung funktioniert in der Regel in diesem Fall nicht.

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Es wird weiter so abgerechnet wie gehabt. Der neue zahlt das Hausgeld wie vereinbart. Wenn am Tage der Abrechnung eine Million über ist bekommt Sie der der gerade Eigentümer ist. (Im Grundbuch steht)

Wie VK und Käufer das regeln ist deren Sache

Nein. Die Jahresabrechnung geht auf den neuen Eigentümer über. Der vorige  und der neue Eigentümer regeln das unter sich. Es ist für Sie von keiner Bedeutung.