Ich und mein Mann haben getrennte Konten und keine Vollmacht für die Konten. Kann das Konto von meinem Mann gepfändet werden mit meinem Namen?

1 Antwort

Ich gehe mal davon aus, dass Du mit Deinem Ehegatten in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, denn dann hat der verschuldete Ehepartner Unterhaltsansprüche an seinen Ehegatten. 

Reicht das Einkommen Deines Ehepartners aus, um den Lebensunterhalt für Euch beide zu decken, kann es sein, das Dir kein pfändungsfreier Betrag zusteht, da Du Dein Einkommen nicht zur Bedarfsdeckung brauchst. 

Das würde also bedeuten, dass Dein komplettes Einkommen der Pfändung unterliegt und Ihr vom Gehalt Deines Mannes leben müsstet. 

Andernfalls bleibt Dir der pfändungsfreie Betrag und das Konto Deines Mannes unangetastet.

EnnoWarMal  10.05.2017, 19:54

Da hast du aber ganz schön viel "angenommen" - aber was soll man auch machen, wenn der Sachverhalt nicht geschildert wird?

Ich hatte andere Lichtblitze. Nämlich, dass die Frau irgendwelche Schulden hat und nun fürchtet, man könne in das Vermögen oder Einkommen des Mannes pfänden.

Wie auch immer - es wird wohl ein hübsches Lehrstück zum Thema "Warum man nicht heiraten sollte" werden.

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Primus  10.05.2017, 21:10
@EnnoWarMal

Ich bin einfach mal die Varianten durchgegangen. Im Prinzip meinen wir aber beide das Gleiche.

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