Email von paypal@paigo/Paigo GmbH?


27.10.2020, 21:43

Ich habe keine Rechnungen oder sonstige Zahlungshinweise erhalten.

2 Antworten

Wenn diese Forderung bei PayPal tatsächlich besteht und fällig ist, wirst du auch die Inkassokosten zahlen müssen. Die Kosten sind ja noch recht moderat. Diese angebliche Mahnung würde ich mir allerdings mal nachweisen lassen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Haberdash 
Fragesteller
 31.10.2020, 16:12

Reduzierte Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB, 0,7 Gebühr in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 31,50 EUR

Post- und Telekommunikationspauschale in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG 6,30 EUR

Der RVG sagt dass das ist viel zu hoch für ein 8,90 EUR Hauptforderung

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Answer123  31.10.2020, 21:00
@Haberdash

Irrtum. Der Gebührensatz wird nicht mit dem Gegenstandswert multipliziert, sondern mit der für den Gegenstandwert festgelegten Grundgebühr lt. der Anlage 2 zum RVG. Bei einem Gegenstandswert von bis zu 500 € liegt die Grundgebühr bei 45 €. Multipliziert mit einem Gebührensatz von 0,7 wären wir bei 31,50 € + 6,30 € Auslagenpauschale (20 % der Inkassogebühr).

In dieser Antwort hatte ich das mal ganz schön erklärt.

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