Email von paypal@paigo/Paigo GmbH?
Hallo, ich habe heute ein Email von paypal@paigo.com bekommen. Kann mir jemand sagen welche zusätzlichen Kosten ich zahlen muss und welche nicht?
Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Haupt- / Restforderung 8,90 EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 05.11.2020 0,01 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen 1,25 EUR
Reduzierte Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB, 0,7 Gebühr in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 31,50 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG 6,30 EUR
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 47,96 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum
Das ist alles von einer PayPal Forderung für 8,90 EUR vom 18.09.2020
Ich habe keine Rechnungen oder sonstige Zahlungshinweise erhalten.
Ich habe keine Rechnungen oder sonstige Zahlungshinweise erhalten.
2 Antworten
Wenn diese Forderung bei PayPal tatsächlich besteht und fällig ist, wirst du auch die Inkassokosten zahlen müssen. Die Kosten sind ja noch recht moderat. Diese angebliche Mahnung würde ich mir allerdings mal nachweisen lassen.
Irrtum. Der Gebührensatz wird nicht mit dem Gegenstandswert multipliziert, sondern mit der für den Gegenstandwert festgelegten Grundgebühr lt. der Anlage 2 zum RVG. Bei einem Gegenstandswert von bis zu 500 € liegt die Grundgebühr bei 45 €. Multipliziert mit einem Gebührensatz von 0,7 wären wir bei 31,50 € + 6,30 € Auslagenpauschale (20 % der Inkassogebühr).
In dieser Antwort hatte ich das mal ganz schön erklärt.
Die Frage ist primär, besteht die Hauptforderung überhaupt zurecht ❓
Ob nun Paigo oder früher unter Infoscore.... lies deshalb die Bewertungen dieser Inkasso Bude....Achtung Betrug lauert überall ‼️
https://de.trustpilot.com/review/paigo.com
und
https://www.paypal-community.com/t5/Kontosicherheit/Paigo/td-p/2341266?profile.language=de
Reduzierte Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ 280, 286 BGB, 0,7 Gebühr in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 31,50 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG 6,30 EUR
Der RVG sagt dass das ist viel zu hoch für ein 8,90 EUR Hauptforderung