Koennen meine Kinder "direkt" erben, wenn ich das Erbe ausschlage?
Wir sind drei Geschwister. Schwester ist gestorben und hat keine Nachkommen. Meine andere Schwester und ich erben zu 50%. Kann ich selbst das Erbe ausschlagen zugunsten meiner drei Kinder (Je Ein Drittel "meiner" 50%) oder wuerde bei meiner Ausschlagung des Erbes zuerst meine Schwester alles erben, also auch meine 50% und meine Kinder dann nichts bekommen?
2 Antworten
Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte
§1935 (2) BGB
Du kannst also auf diese Weise das Erbe an Deine Kinder "weiterreichen".
Stimmt, aber ich hatte §1953 zitiert, beides zusammen ergibt eigentlich die Antwort :-)
Da Du gesetzliche Erbin bist (§ 1925 BGB) erben wegen § 1925 Abs. 3 automatisch Deine Kinder.
Bei Erbausschlagung wird so gerechnet, als würde der ausschlagende nicht mehr leben. Also wären Deine Kinder an Deine Stelle getreten.
Danke für die Info.Hilft mir sehr, da ich das Erbe nun direkt weiterreichen kann und nun auch deren drei Freibetraege zum Zuge kommen (oder?) bleibe insgesamt auch mehr vom Erbe übrig, richtig? Oder wird die Erbschaftssteuer trotzdem so angerechnet, als ob es nur 1 Freibetrag gibt?
Jeder einzelne Erbvorgang (Erblasser <-> Erbe) hat seinen eigenen Freibetrag. Also jedes Deiner Kinder 20.000, soviel wie Du auch allein hättest.
Leider kannst Du nicht nur teilweise ausschlagen, sonst bliebe Dir auch Dein eigener Freibetrag
zeitgleich die gleiche Antwort, dass muss uns einer nachmachen. Nur die §§-Nummer ist ein Tippfehler.