Geschwister bei Erbe übergangen- Anspruch an Erben?

2 Antworten

schwer zu beantworten. Liegt die Schenkung schon länger als 10 Jahre zurück, gerechnet vom Todestag des Eigentümers?Dann wäre ein Anspruch denkbar. Hier würde ich zu einem Anwaltsgespräch raten. Hier kann geklärt werden, ob das damals notariell vereinbart wurde usw.

Leben die noch? Wenn ja, beibt nicht übrig, als den Erbfall abzuwarten, weil ja über das Vermögen zu Lebzeiten verfügt werden kann, wie man möchte.

Wenn der Erbfall eintritt, oder eingetreten ist.

Nach 2316 BGB muss im Erbfall ausgeglichen werden auf den Pflichtteil.

Nehmen wir an das Haus hatte einen Wert von 150.000,- dann wäre gesetzliches Erbe für jeden 1/3 also Wert 50.000,-.

Der Pflichtteil also die hälfte davon 25.000,-.

Darauf haben die anderen Kinder Anspruch. Also pro Nase eine Zahlung von 25.000,-.

Achtung, der Pflichtteilsanspruch verjähert drei Jahre nach dem Erbfall. Also wenn die Eltern versterben/verstorben sind, ist drei Jahre nach dem Bekannt werden (und das muss hier ja spätestens mit dem Tod, oder kurz darauf erfolgen/erfolgt sein), Ende mit Ansprüchen.