Umziehen als Schüler mit Hartz-4 beziehender Mutter?

2 Antworten

"um in einigen Jahren die Wohnung zu übernehmen, denn sie kostet ca. 600 Euro warm"

😅🤣😂🤣😅😂

Dir ist schon klar, dass der Vermieter dann mitspielen muss!?!?

Und wenn der dann mit dir einen neuen Vertrag macht, dann kannst Du bereits schon heute davon ausgehen, dass der neue Vertrag auf die dann ortsübliche Miete angepasst wird!

Wenn dein Bruder damit einverstanden ist und deine Mutter auch kannst du umziehen. Familienzuzug kann der VM nicht untersagen, muß seine Zustimmung geben. Allerdings heißt das nicht, das du das Recht hast die Wohnung von deinem Bruder zu übernehmen wenn der ausziehen will, wer die Wohnung Mieten darf und zu welchem Preis bestimmt der VM.

Dir steht dann das Kindergeld zu. Was ist mit deinem Vater? Wenn der Unterhalt zahlt, kann sein Geld ebenfalls an dich gehen. Bar-Unterhalt von deiner Mutter steht dir allerdings nur zu, wenn der Umzug nötig ist. Nötig ist er, wenn sich der Weg zur Schule/Studium/Ausbildung erheblich verkürzt, deine Mutter dich rauswirft oder das JA ein Zerrüttetes Familienverhältnis fest stellt. Da deine Mutter den Unterhalt nicht stemmen kann würde dann Bafög oder BAB greifen, je nachdem was du machst.

Du solltest bedenken, das Kindergeld+Unterhalt+Eigenverdienst+BAB/Bafög in etwa 900 € sind, davon lässt sich eine 600 € Wohnung allein nicht finanzieren

Und natürlich streicht man deiner Mutter deinen ALG2 Bedarf. Sollte zudem durch deinen Auszug die Wohnung für sie zu groß werden muß sie innerhalb von 6 Monaten umziehen, denn nur solange trägt das Amt die erhöhten Mietkosten.

Mein Erzeuger ist seitdem ich 5 war, kein Thema mehr. Er hat es bis jetzt geschafft, ohne das Zahlen des Unterhalts davonzukommen.

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@Paul1203

Dann hast du, wenn du Pech hast nur das Kindergeld, den Unterhaltsvorschuss bekommt man nur bis 18. Sind Eltern darüber hinweg Unterhaltspflichtig, muss man das Geld bei ihnen fordern und notfalls Einklagen. BAB/Bafög sind nur ergänzende Leistungen, keine Leistungen für nicht zahlen wollen.

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Mal als Info .......

Der BAföG-Höchstsatz für Studierende liegt ab Wintersemester 2022/23 bei 934 €, sofern nicht bei den Eltern gewohnt wird und keine Familienversicherung mehr möglich ist.

Da käme dann noch das Kindergeld dazu, welches per 1. Januar auf 237 #Euro steigt - zudem dürfte ein Studierender anrechnungsfrei noch 520 Euro hinzuverdienen. Hätte somit im Bestfall ( incl. Betrag für studentische KV - rund 120 Euro ) 1477 Euro zur Verfügung. Davon kann man durchaus eine Miete von 600 Euro bezahlen.

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