Elternteil hat Hartz IV, Sohn will Gewerbe auf machen?

2 Antworten

BEi Dir läuft in den Überlegungen alles durcheinander.

  1. ALG II hat nichts mit Kleinunternehmer zu tun.
  2. Bei ALG II geht es um die Anrechnung von Einkünften.
  3. Du hast ein Einkommen von 1.000,- Euro.Gibt es denn da überhaupt eine Anrechnung, also gehörst Du überhaupt zur Bedarfsgemeinschaft?
  4. Wieso bekommt "ein Elternteil" ALG II? ALG II wird an Bedarfsgemeinschaften gezahlt.Frage Deine Eltern erstmal, nach dem ALG II Bescheid und sehe nach, ob Du darin erwähnt wirst. Wenn ja, dann müssten auch Deine 1.000,- Euro da schon genannt sein.
  5. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf die Umsatzsteuer. Ob das die beste Regelung für Dich ist, muss man danach entscheiden, welche Art von Umsätzen Du ausüben wirst und ob das für Privatleute, oder Unternehmer sein wird.
  6. Einkommensteuer bezahlst Du auf den Gewinn, also den Unterschied zwischen Einnahmen und Ausgaben für den Betrieb. Wenn Du nur 1.000,- pro Monat verdienst, werden das kaum 20 % sein.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Höhe der Steuern hat mit dem ALG2 nichts zu tun.

Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich NUR auf die Umsatzsteuer. DIESE beträgt 0 €, wenn man die KUR wählt, das ist ja der Witz daran (Ausnahmen wie grenzüberschreitenden Warenverkehr aus Vereinfachungsgründen unbeachtet gelassen).

Wie alt bist Du?