Letzter Lohn nach Kündigung in Bar?

1 Antwort

Gar nicht mehr telefonieren. Gespräche kannst du nicht beweisen und der AG wird das Gespräch später sicher "anders" in Erinnerung haben als du.

Die Angabe "Bar" auf dem Lohnzettel ist ein offensichtlicher Bluff. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass der AG so dreist ist, deine Unterschrift zu fälschen und eine falsche Quittung abzuheften...

Du schreibst jetzt einen Brief an deinen Arbeitgeber, in dem du ihn aufforderst, dir innerhalb von 7 Tagen (bis zum 22.04.2020) den ausstehenden Lohn zu überweisen (bitte den Betrag exakt angeben, sollte ja auf der Lohnabrechnung schon drauf stehen).

Unbedingt den Zugang des Schreibens nachweisen! Also entweder Einschreiben Rückschein (oder Einwurf, wenn du damit rechnest, dass der AG das Schreiben gar nicht annimmt), Fax mit qualifiziertem Sendebericht oder E-Mail mit positiver DSN.

Wenn der Lohn nicht bis zum 22.04. auf deinem Konto ist, gehst du zum Arbeitsgericht und klagst auf den ausstehenden Arbeitslohn. Oder wenn du mutig bist, beantragst du einfach einen Mahnbescheid beim Amtsgericht. Wenn der Arbeitgeber (AG) dem widerspricht, gibt es ein Verfahren vor Gericht, das der AG (nach deiner Darstellung) nur verlieren kann. Wenn der AG dem Mahnbescheid jedoch nicht widerspricht, beantragst du als nächstes einen Vollstreckungsbescheid. Und wenn du den hast, kannst du beim AG das Konto pfänden lassen. Das wird der gar nicht lustig finden 🙂

Disclaimer: IANAL, TINLA, Einschätzung basierend auf deiner Schilderung

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