Eigene Steuernummer für Kleingewerbe?
Wir sind verheiratet und ich habe zusätzlich zur nichtselbständigen Arbeit einen Freiberuf dem Finanzamt gemeldet.
Jetzt hat meine Frau ebenso zur nichtselbständigen Arbeit ein Gewerbe als Handelsvertreter angemeldet. Bei der Anmeldung haben wir angegeben, dass das Gewerbe deutlich unter der Grenze für die Kleinunternehmerregelung bleibt.
Wir haben einen Brief vom Finanzamt mit einer Steuernummer erhalten. Gilt die für uns beide zusammen für "alles" oder nur für Kleingewerbe? Das geht aus dem Anschreiben für mich nicht hervor. Sie ist vom Format er genauso aufgebaut, wie unsere bisherige Nummer. Lediglich die letzten 5 Stellen unterscheiden sich.
2 Antworten
Wenn das Schreiben an Euch beide ist: also Eheleute Mustermann, oder Helmut und Nicole Mustermann, ist es die neue Steuernummer für Euch beide.
Vielen Dank für diesen Hinweis. Ich verstehe das nicht ganz, aber werde versuchen, nachzulesen, was das bedeutet. Ich dachte, meine Frau, die wie vermutet Provisionen von einem Unternehmen erhält, braucht einfach nur eine EÜR machen.
Bitte bedenkt bei Euren Antworten, dass die Leute, die hier fragen unter Umständen so wie ich in diesem Gebiet absolute Laien sind. Daher stelle ich ja auch hier die Frage. Wenn ich also "Kleingewerbe" synonym zu "Kleinunternehmer" nutze, liegt das lediglich daran, dass mir hier die Fachlichkeit fehlt, nicht, weil ich schlau genug bin. Davon abgesehen dachte ich, dass auch "Kleinunternehmer" nur ein umgangssprachlicher Begriff sei.
Daher meine Frage, ob es wirklich an beide Adressiert war. Deine Annahme ist klar, aber dann eben an Frau Mustermann.
Anschrift ist nur meine Frau, Anrede ist "Steuerzahler" und "Steuerzahlerin". Zusammen mit Eurer Aussage, dass es getrennte Steuernummern geben muss, gehe ich davon aus, dass die Steuernummer nur für das Gewerbe gilt.
Dankeschön.
Stimmt, die Verwirrung entstand aus Deinem Satz:
Wir haben einen Brief vom Finanzamt mit einer Steuernummer erhalten.
Im Übrigen ist eben "Kleingewerbe" eine Bezeichnung, die im Gegensatz zu "Kleinunternehmer," in keinem Gesetz vorkommt.
Zugeben ist die rechtliche Terminologie manchmal etwas seltsam anmutend für einen Laien.
Zu dem Thema Umsatzsteuer:
Der Regelbesteuerer (also keine Kleinunternehmerregelung, berechnet Umsatzsteuer. Also statt 100,- Euro, 100,- + 19 % = 119,- Euro. die 19,- Euro Vorsteuer kann das andere Unternehmen als Vorsteuer abziehen. Hier also das Unternehmen, für das Deine Frau vermittelt.
Aber damit hat Deine Frau dann eben auch Vorsteuerabzug. Ein Notebook für 595,- Euro, gibt die Möglichkeit die 95,- Euro enthaltene Vorsteuer abzuziehen, von der, die abzuführen wäre.
Das geht aus dem Anschreiben für mich nicht hervor.
Schreib doch mal bitte den begleitenden Text ab und stell das hier ein. Ich habe in den nunmehr 23 Jahren, in denen ich mich mit Steuern abgebe, noch nie ein solches Schreiben gesehen, aus dem nicht dessen Inhalt hervorginge.
Von der Logik her muss es eine Steuernummer geben, die für alles gilt außer für die Umsatzsteuer der Ehefrau - und eben eine Steuernummer für die Umsatzsteuer der Ehefrau.
Ich empfinde diese Antwort als arrogant. Als jemand mit deutlich mehr Erfahrung in Steuersachen als ich, ist das für Dich sicherlich trivial.
Ich habe nicht gesagt, dass aus dem Schreiben nicht der Inhalt hervorgeht. Ich habe gesagt, dass für mich nicht daraus hervorgeht, ob sie nun für uns beide gilt oder ausschließlich für das Gewerbe.
Es gibt für Dich sicherlich auch Gebiete, auf denen Du "nur Bahnhof verstehst" und Dich freust, wenn andere mit ihrer Erfahrung gerne helfen, ohne Dir vorher mitzuteilen, dass Du keine Ahnung hast.
Ach so, Wenn Du mit "kleingewerbe" was es nicht gibt, "Kleinunternehmer" meinst, ist die Nutzung dieser Regelung bei einem Handelsvertreter vermutlich eine Fehlentscheidung. Ein Handelsvertreter bekommt im Allgemeinen Provisionen von einem Handelsunternehmen, oder Hersteller. Also ein Unternehmen. Die haben Vorsteuerabzug. Es wäre also quatsch auf den eigenen Vorsteuerabzug zu verzichten.