Eigenbedarfskündigung Mietrückforderung?
- Mieter wurde auf Eigenbedarf gekündigt bis Ende Januar.
- Bleibt bis Ende April wohnen nach Einigung auf Räumungsklage zu verzichten.
- Zieht schlussendlich freiwillig Mitte April aus und möchte Miete für halben Monat zurück.
- Argumentation vom Anwalt Kündigung war zu Ende Januar, daher hat Vermieter kein Recht auf Miete bis Ende April.
- Ist das rechtens?
3 Antworten
Nein,
Es wurde sich auf ende April geeinigt.
Nur wenn der VM jetzt ab Mitte April schon in die Wohnung will, muss er das Geld zurückzahlen. Hat er seine eigenen Pläne jetzt so ausgerichtet, das er selbst erst Anfang Mai in die Wohnung geht muss er nichts zurückzahlen.
Bleibt bis Ende April wohnen nach Einigung auf Räumungsklage zu verzichten.
nachträgliche fortführung des mietverhältnisses, wodurch sich die kündigung zum ende januar automatisch aufgehoben hat. in verbindung damit, dass beide parteien sich einig waren, zum ende april das mietverhältnis zu beenden. es brauchte dann keiner kündigung (einseitige willenserklärung) mehr.
ein vermieter hat sinnvollerweise eine rechtsschutzversicherung und wehrt unberechtigte forderungen der gegenseite selbst anwaltlich ab.
Bleibt bis Ende April wohnen nach Einigung auf Räumungsklage zu verzichten.
also ist nach diesem freiwilligen vermieterseitigem Zugeständnis - und Annahme dieses Angebots seitens des Mieters auch Miete bis einschließlich des kompletten Monats April zu bezahlen.