Ehepartnerin setzt sich ins Ausland ab: Mietzahlung?

1 Antwort

B muss nicht für die Schulden seiner Frau bzw. Forderungen aus von ihr abgeschlossenen Verträge einstehen.

UND was passiert mit den Sachen von A in der Wohnung?

die muss der Vermieter wohl erst einmal einlagern und dann verwerten, wenn er nach juristischer Entscheidung die Wohnung räumen kann.

Es handelt sich wohl um eine Eigentumsaufgabe. B könnte sich die Sachen von Wert genauso aneignen, oder? Wieso dem Vermieter überlassen?

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@DavidK

FS ist nicht der Mieter besagter Wohnung und hat dort auch keinen gemeldeten Wohnsitz ... also besteht auch kein Anspruch darauf die Wohnung zu betreten.

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