Immer mal darüber nachdenken, dass das Finanzamt mindestens 20 Prozent pauschale Ausgaben anerkennt. Ich bekomme sogar immer 25 Prozent problemlos von meinem Sachbearbeiter im Finanzamt anerkannt.

Also 1.624 € - 25 Prozent (406 €). Da waren es nur noch 1.218 € Gewinn

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    Ich weis nur, dass dein Freund die ersten zwei Monate nach der Geburt nehmen sollte, da dann bei dir keine Anrechnung auf das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse erfolgt. Solltest du die ersten zwei Monate zuhause bleiben, ist durch die Anrechnung des Mutterschaftsgeldes fast nie Elterngeld fällig.

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    Nein, nicht Berlin. Ein relativ kleines Ort ca. 3.000 Einwohner in Rheinland-Pfalz, direkt an der Grenze zum schönen Hessenland (mein Wohnort)!!!

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    Lohnsteuer wird jeden Monat abgeführt. Ich mache die Gehälter und überwache es. Es sind höchstens mal 2 bis 3 Wochen Verzug drin. Die Steuererklärungen wird er nicht abgeben, sondern sich wieder schätzen lassen. Damit kommt er eh viel besser weg.

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    Für seine Steuererklärungen hat er schon die Aufforderung bekommen, diese bis zum 04.10.2012 abzugeben. Wird er aber eh nicht machen. Inzwischen ist es hier eh so das alle drei Mitarbeiterinnen gekündigt haben. Meine eine Kollegin ist zum 31.10. weg, also schon draussen. Ich habe zum 31.12.2012 gekündigt, den ganzen Dezember Resturlaub und ab 01.12.2012 eine neue Arbeitsstelle. und die Dritte im Bunde hat zum 31.03.2013 gekündigt, weil sie in Rente geht. Ich hätte aber gern noch meine ausstehenden drei Gehälter und mein mir laut Vertrag zustehendes Weihnachtsgeld. Oder kann mir das jetzt egal sein, weil eh event. Insolvenzgeld für drei Monate zu zahlen wäre. Das letzte Jahr hier war wirklich kein Zuckerschlecken. Hoffe das ich im neuen Job schnell wieder auf die Füsse komme. Wir waren hier alle rittlang krank und ich Mitte des jahres noch in einer Reha. Die haben mir sehr weitergeholfen und klar gemacht, dass ich mir schnellstens etwas neues suchen muss.

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    Freiberufler und GEWST-Erklärung. Schon klar. Du passt dazu!!!

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    Es ist doch immer wieder schön anzusehen mit welchem geistigem Halbwissen EnnoBecker zu jeder Frage sein SENF dazu geben muss. Aber das nur mal so nebenbei.

    Du musst eine Einkommensteuererklärung machen. Dazu die Anlagen selbständige Arbeit (mit einer § 4,3 EStG Gewinnermittlung) in die sowohl die Einkünfte vom 01.01 - 31.03. als auch die nebenberuflich selbständige Tätigkeit ab 01.04. einfließen sowie eine Anlage nichtselbständige Tätigkeit abgegen. D.h. Du machst eine Einkommensteuererklärung für all deine Einkünfte, egal welche

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    Wenn Du es Dir in einem Jahr auszahlen lässt läuft in diesem Jahr alles steuerlich in den Progressionsvorbehalt. D.h. Es wird nicht versteuert, erhöht aber deinen Steuersatz. Es wird auf deine andderen Einkünfte draufgerechnet der prozentuale Steuersatz errechnet und dann der erhöhte Steuersatz auf deine Einkünfte ohne Elterngeld abgerechnet. Das kann ganz schön etwas ausmachen. Wenn Du nur auf 400 Euro Basis arbeiten gehen willst, müssen diese Einkünfte ja nicht angegeben werden und die monatliche Auszahlung wäre wahrscheinlich etwas günstiger, weil im Folgejahr wahrscheinlich kein steuerpflichtiges Einkommen entstehen würde und somit auch kein einbeziehen des Elterngeldes in die Einkünfte.

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    Die günstigste Steuerklasse für deine Frau ist Steuerklasse III. Allerdings wird es dadurch am Jahresende bei Abgabe der Einkommensteuererklärung, zu der ihr verpflichtet seit, zu einer Einkommensteuernachzahlung kommen. Nach der ersten Abgabe wird das Finanzamt für die folgenden Jahre ESt-Vorauszahlungen festsetzen, sodaß ihr diese jeweils am 10.03.,10.06,10.09 und 10.12. diese leisten müsst.

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