Ja, der Arbeitgeber kann vereinbaren, was er will, solange er nicht gegen die guten Sitten verstößt. So muss z.b. mindestens eine gewisse Anzah von Urlaubstagen im Arbeitsvertrag angegeben werden, meines Wissens 24 Tage, da bin ich mir aber nicht ganz sicher. Wenn es einen Tarifvertrag gibt für die Branche, dann muss sich der Arbeitgeber an diesen halten, ausser er bezahlt Mitarbeiter aufgrund ihrer Qualifikation übertariflich.

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Für 2014 kannst Du noch die Steuerklassen wie bisher behalte und ihr könnt Euch gemeinsam veranlagen lassen, ab 2015 geht dann jeder in Steuerklasse 2, vorausgesetzt es erfolgt keine Versöhnung.

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Drittjob im Beschäftigungsverbot? - Lohnsteuerklasse 6 oder freie Mitarbeiterin?

Hallo ihr Lieben,

für mich stellt sich im Moment die Frage, ob ich noch einen 3. Job annehmen sollte bzw. darf.

Ich bin Gärtnerin und aufgrund meiner Schwangerschaft habe ich ein Beschäftigungsverbot in meinem Hauptjob (da ich nun nicht mehr mit Dünger, Pflanzenschutzmittel, etc. umgehen darf).

Darf man einen weiteren Job im Beschäftigungsverbot annehmen? Der 400€ Job ist sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Arbeitgeber abgeklärt.

Meinen 400€ ich aber wahrscheinlich zum 1.8 verlieren, da wir im Moment immer weniger Arbeit haben. Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeben, daher schätze ich das er mich trotz Schwangerschaft kündigen darf... Oder?

Jedenfalls wird mein Mann ab dem 1.7 auch keine Arbeit mehr haben. Er wird dann für 4 Monate ins Ausland gehen, weil er dort Aussichten auf einen Job hat, aber erst ab nächstem Jahr.

Mit wachsender Familie, steigt natürlich auch der finazielle Bedarf, nun sieht es bei uns aber eher schlecht damit aus.

Lohnt es sich einen Drittjob auf Lohnsteuerklasse 6 anzunehmen? Ich habe gehört, das die Abgaben aus der Lohnsteuerklasse 6 nicht im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtig werden.... Stimmt das?

Ich habe auch etwas von Pauschalbesteuerung/Kopfsteuer gehört? Kann mir das jemand erklären?

Und wie sähe die Situation aus, wenn ich als Freie Mitarbeiterin angestellt werden würde?

Danke im voraus!

Liebe Grüße :)

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Hallo BineF, ich würde mich als freie Mitarbeiterin anstellen lassen. Du musst vermutlich ein gewerbe anmelden. Da Du aber in deinem Hauptjob wesentlich mehr arbeitest, musst Du keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten, da es sich nur um ein Nebengewerbe handelt. Versteuern musst Du allerdings die Einkünfte, Du zahlst aber keine Umsatzsteuerm wenn Du weniger als 17.500Euro pro Jahr umsetzt. Ausserdem kannst Du Deine Aufwendungen, die Du hast, dagegen rechnen. Lies mal nach unter "Klengewerbe". Rechnungen musst Du stellen.

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Hallo - Deine Eltern können keine Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen. Demnach musst Du auch hinsichtlich der Auszahlung der Altersvorsorge nichts beachten.

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Ich denke ebenfalls, dass Du privat recherchieren musst, um an Informationen zu gelangen.

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ich hab hier etwas gefundenunter: http://www.juraforum.de/forum/specials/die-sozialversicherungspflicht-von-praktikanten-158395

1.2.1. entgeltliche Vor- und Nachpraktika

Wird dem Praktikanten im Rahmen seines vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikums zur Berufsausbildung eine Vergütung bezahlt, so ist er in sämtlichen sozialversicherungsrechtlichen Sparten als Beschäftigter versicherungspflichtig (§ 5 I Nr. 1 SGB V; § 20 I Nr. 1 SGB XI; § 1 Nr. 1 SGB VI; § 25 I SGB III). Eine Umgehung der Versicherungspflicht durch die Anwendung der Vorschriften über geringfügig Beschäftigte ist gesetzlich unzulässig, § 7 I SGB V; § 5 II SGB VI). Für den Praktikanten ist gut zu wissen, dass der Arbeitgeber bei einer monatlichen Vergütung von bis zu 325 Euro die Sozialversicherungsbeiträge allein trägt, § 20 III Nr. 1 SGB IV.

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Adoption vom "Zieh-Paps"

Mein biologischer Erzeuger hat bis auf seine Unterhaltspflicht in meiner Kindheit keinen nennenswerten Kontakt zu mir (heute 28) und meinem Bruder gehabt. Als ich 12 Jahre alt war, lernte meine Mam einen neuen Mann kennen und ich habe mich entschieden, dass er mein "Paps". Die beiden haben nie geheiratet, doch für mich ist er (Lebensgefährte) ein richtiger Paps geworden. Er ist auch mittlerweile der "Opa" meiner fast 4 jährigen Tochter und wir leben im Grunde auch seit Jahren in diesem Verhältnis. Trotz der Trennung meiner Eltern Anfang letzten Jahres, habe ich diese Verhältnis zu ihm halten und vertiefen können, genauso wie zu meiner Mam. Die beiden sind heute gute Freunde und "Opa und Oma" meiner Kleinen. Zwischen meinem Paps und meinem Bruder hat sich dieses innige Verhältnis nicht ergeben. In diesem Jahr hat mein Paps (er ist nicht mein Erzeuger, hat aber auch keine leiblichen Kinder - aber ich bin seine Tochter, auch ohne Gene) mich gefragt, was ich davon halte, wenn er mich adoptiert. Ich wäre natürlich himmmelfroh, denn mein biologischer Erzeuger weiß sicher nichtmal, dass er "Enkel"kinder hat oder sonstwas. Der dreht sich lieber um, falls er aus versehen seinem Sohn (mein Bruder ist ihm aus dem Gesicht geschnitten) begegnet und tut als ob er ihn nicht gesehen hat. Er hat sein Leben lang kein Interesse an mir gehabt und ich habe auch keines an ihm und bin nicht bereit, später für ihn "bluten" zu müssen, wenn er mal dann Hilfe braucht - und mein Paps hat niemanden, der für ihn (rechtlich) sorgen würde/könnte, obwohl er alles für mich und meine Mam gegeben hat.

Nun meine Frage ist in dieser Konstellation eine Adoption nach minderjährigen Recht möglich? Meine Mam wäre mit der Adoption einverstanden - meinen Bruder habe ich über die Absicht bereits informiert.

Danke für die Hilfe

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Warum Adoption nach minderjährigem Recht! Du bist 28 Jahre alt!!!

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Anmelden musst Du Dich bei Deiner Gemeinde - dort musst Du ein Gewerbe eröffnen! Tja, und versichern musst Du Dich selbst, d.h. sämtliche Kosten für Krankenversicherung, ggf. freiwillige Arbeitslosenversicherung und spätere Rente musst Du selbst erwirtschaften! Ich rate Dir, Dich mal wegen eines Gründungszuschusses beim Arbeitsamt zu erkundigen und dann, wie von upintheair vorgeschlagen, mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

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Hallo FBFuehrer, es ist eigentlich ganz einfach, nimm die einfache Strecke zur Veranstaltung 500 km x 2. Alles andere ist privat.

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Vermutlich behält die Bank, was bereits im Haus ist, damit die Schuld getilgt wird! Da Du eine Schuld zu begleichen hast, kann es Dir doch egal sein, oder? Verstehe nicht, warum Du dagegen vorgehen willst! Zweckgebundene Zahlungen gibt es in diesem Fall vermutlich nicht.

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Deine Privathaftpflichtversicherung wird den Schaden nicht bezahlen. Wenn Du Dir aber jeglichen Ärger mit "ihr" sparen willst, dann melde den Schaden Deiner Versicherung - die Versicherung setzt sich mit der Freundin Deines Ex-Mannes auseinander. Es wird auf deliktunfähig rauslaufen - die Versicherung wird nicht zahlen, da Du die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast - das Kind war ja beim Vater, der hatte die Aufsichtspflicht.

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Ich empfehle Dir Dich da mal mit der Personalabteilung Deines Arbeitgebers zu unterhalten. Die kennen sich mit Weiterbildungsmöglichkeiten am besten aus. Und es gibt ja sicherlich Kollegen im Betrieb, die diese Ausbildung gemacht haben und die können Dir sagen, wie man sich vorbereitet und welche Fragen in dieser Eignungsprüfung etwa kommen. Von meinem Neffen weiß ich (er ist ebenfalls Banker), dass man ein Jahr Berufspraxis nach der Ausbildung braucht um die Bankakademie zu machen. Evtl. trifft das ja für die VWA auch zu.

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