Die Beamtenwitwenpension wird zusätzlich bezahlt und die eigene Rente nicht gekürzt.
Wenn Du eine eingeräumte Kreditlinie meinst, dann würde ich das auch mit "credit line" übersetzen!
Ja, der Arbeitgeber kann vereinbaren, was er will, solange er nicht gegen die guten Sitten verstößt. So muss z.b. mindestens eine gewisse Anzah von Urlaubstagen im Arbeitsvertrag angegeben werden, meines Wissens 24 Tage, da bin ich mir aber nicht ganz sicher. Wenn es einen Tarifvertrag gibt für die Branche, dann muss sich der Arbeitgeber an diesen halten, ausser er bezahlt Mitarbeiter aufgrund ihrer Qualifikation übertariflich.
Für 2014 kannst Du noch die Steuerklassen wie bisher behalte und ihr könnt Euch gemeinsam veranlagen lassen, ab 2015 geht dann jeder in Steuerklasse 2, vorausgesetzt es erfolgt keine Versöhnung.
Hallo BineF, ich würde mich als freie Mitarbeiterin anstellen lassen. Du musst vermutlich ein gewerbe anmelden. Da Du aber in deinem Hauptjob wesentlich mehr arbeitest, musst Du keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten, da es sich nur um ein Nebengewerbe handelt. Versteuern musst Du allerdings die Einkünfte, Du zahlst aber keine Umsatzsteuerm wenn Du weniger als 17.500Euro pro Jahr umsetzt. Ausserdem kannst Du Deine Aufwendungen, die Du hast, dagegen rechnen. Lies mal nach unter "Klengewerbe". Rechnungen musst Du stellen.
Hallo - Deine Eltern können keine Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen. Demnach musst Du auch hinsichtlich der Auszahlung der Altersvorsorge nichts beachten.
Ich denke ebenfalls, dass Du privat recherchieren musst, um an Informationen zu gelangen.
ich hab hier etwas gefundenunter: http://www.juraforum.de/forum/specials/die-sozialversicherungspflicht-von-praktikanten-158395
1.2.1. entgeltliche Vor- und Nachpraktika
Wird dem Praktikanten im Rahmen seines vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikums zur Berufsausbildung eine Vergütung bezahlt, so ist er in sämtlichen sozialversicherungsrechtlichen Sparten als Beschäftigter versicherungspflichtig (§ 5 I Nr. 1 SGB V; § 20 I Nr. 1 SGB XI; § 1 Nr. 1 SGB VI; § 25 I SGB III). Eine Umgehung der Versicherungspflicht durch die Anwendung der Vorschriften über geringfügig Beschäftigte ist gesetzlich unzulässig, § 7 I SGB V; § 5 II SGB VI). Für den Praktikanten ist gut zu wissen, dass der Arbeitgeber bei einer monatlichen Vergütung von bis zu 325 Euro die Sozialversicherungsbeiträge allein trägt, § 20 III Nr. 1 SGB IV.
Warum Adoption nach minderjährigem Recht! Du bist 28 Jahre alt!!!
Anmelden musst Du Dich bei Deiner Gemeinde - dort musst Du ein Gewerbe eröffnen! Tja, und versichern musst Du Dich selbst, d.h. sämtliche Kosten für Krankenversicherung, ggf. freiwillige Arbeitslosenversicherung und spätere Rente musst Du selbst erwirtschaften! Ich rate Dir, Dich mal wegen eines Gründungszuschusses beim Arbeitsamt zu erkundigen und dann, wie von upintheair vorgeschlagen, mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Hallo FBFuehrer, es ist eigentlich ganz einfach, nimm die einfache Strecke zur Veranstaltung 500 km x 2. Alles andere ist privat.
Vermutlich behält die Bank, was bereits im Haus ist, damit die Schuld getilgt wird! Da Du eine Schuld zu begleichen hast, kann es Dir doch egal sein, oder? Verstehe nicht, warum Du dagegen vorgehen willst! Zweckgebundene Zahlungen gibt es in diesem Fall vermutlich nicht.
Deine Privathaftpflichtversicherung wird den Schaden nicht bezahlen. Wenn Du Dir aber jeglichen Ärger mit "ihr" sparen willst, dann melde den Schaden Deiner Versicherung - die Versicherung setzt sich mit der Freundin Deines Ex-Mannes auseinander. Es wird auf deliktunfähig rauslaufen - die Versicherung wird nicht zahlen, da Du die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast - das Kind war ja beim Vater, der hatte die Aufsichtspflicht.
ich habe nur über google diese adresse gefunden: http://boersenberatungen.de/index.php
ich finde es liest sich alles sehr interessant!
Ich empfehle Dir Dich da mal mit der Personalabteilung Deines Arbeitgebers zu unterhalten. Die kennen sich mit Weiterbildungsmöglichkeiten am besten aus. Und es gibt ja sicherlich Kollegen im Betrieb, die diese Ausbildung gemacht haben und die können Dir sagen, wie man sich vorbereitet und welche Fragen in dieser Eignungsprüfung etwa kommen. Von meinem Neffen weiß ich (er ist ebenfalls Banker), dass man ein Jahr Berufspraxis nach der Ausbildung braucht um die Bankakademie zu machen. Evtl. trifft das ja für die VWA auch zu.