Doppelte Miete?

1 Antwort

Selbstverständlich ..... auch wenn der Vermieter beider Wohnungen die gleiche Genossenschaft ist, so musst Du trotzdem die Kündigungsfrist Deiner bisherigen Wohnung einhalten. Und damit verbunden auch eine doppelte Mietzahlung, soweit für Deine bisherige Wohnung nicht bereits per Februar ein neuer Mieter in den Vertrag eintritt.