Sind Anteile einer Genossenschaft handelbar oder jederzeit zu verkaufen?
Meine Bank, eine Volksbank, hat mir per Post ein Angebot zum Erwerb von Anteilen der Genossenschaft gemacht. Kann man diese Anteile jederzeit zurückgegen bzw. verkaufen? Hat jemand Erfahrung mit solchen Anteilen gemacht?
2 Antworten
Im Prinzip ja - man kann sie wieder gegen Cash zurückgeben, das regelt aber genau die Satzung der Genossenschaft.
Wenn die Volksbank Anteile verkaufen will, ist das im Prinzip nicht schlecht, den meistens sind die Rendite sehr gut. Nur sind die Anteile wertmäßig so gering, dass man das am Ende des Jahres kaum merkt.
Handelbar sind die Anteile nicht. Sie können nur direkt an die Genossenschaft zurückgegeben werden. Ebenso ist der Kauf der Anteile nicht ohne Zustimmung der Genossenschaft möglich.Bei Genossenschaften stellt man einen Antrag und der wird dann vom Vorstand der Genossenschaft entschieden. Das geht meistens recht unbürokratisch ab.
Ist nicht wie bei Aktien. Dort hat das Unternehmen keinen Einfluß darauf, wer wann wo wieviel Aktien kauft oder verkauft.