ab 1.1.2014 mit 63 Jahren in Rente 49 Beitragsjahre und trotzdem abzüge?

2 Antworten

Zum 01.01.2014 galt die aktuelle Fassung des SGB VI noch nicht.

Nach alten Recht hättest du mit 65 Jahren abschlagsfrei gehen können (Rente für besonders langjährig Versicherte).

Die Rentenart der „Rente mit 63 Lebensjahren und mindestens 45 Beitragsjahren“ heisst im offiziellen Behördendeutsch „ Rente für besonders langjährig Versicherte „ (frühestens möglich ab 01.07.2014). Was Du beantragt und auch bewilligt bekommen hast heisst: „ Rente für langjährig Versicherte „ ( ...eben mit Abschlägen). Sei froh das Dir die DRV noch die Möglichkeit einräumt die Rentenart zu wechseln, denn eigentlich soll eine einmal bewilligte Rentenart nicht mehr rückgängig zu machen sein. Wenn Du also auf den Vorschlag der DRV eingehen möchtest, versteht es sich von selbst das die ungerechtfertigten Bezüge zurück zu zahlen sind.