Liebe Leserinnen und Leser,
ich wende mich heute mit einer abrechnungstechnischen Frage an Sie.
Konkret geht es um das Nutzungsentgelt für einen Dienstwagen. Hier gibt es eine Unstimmigkeit mit dem Personalbüro meines Arbeitgebers. Die Leasingrate soll in Form eines Nutzungsentgelts an den Arbeitgeber gezahlt werden.
Folgende Berechnung (fiktive Werte) stimmt aus meiner Sicht:
Bruttolistenpreis des Fahrzeugs: 69.600 Euro Monatliche Leasingrate: 550 Euro Geldwerter Vorteil: 863,04 Euro (69.600 Euro x 1 % = 696,00 Euro + 69.600 Euro x 8 km x 0,03 % = 167,04 Euro)
Berechnung:
Bruttogehalt: 4.800,00 Euro
Geldwerter Vorteil: + 863,04 Euro
Monatl. Eigenbeteiligung (Entgeltumwandlung): - 550,00 Euro Zählt als Nutzungsentgelt an den Arbeitgeber
Zu versteuerndes Bruttoeinkommen: 5.113,04 Euro
Nettoeinkommen: 2.968,76 Euro
Geldwerter Vorteil (863,04 Euro-550,00 Euro): - 313,04 Euro
Neues Nettoeinkommen: 2.655,72 Euro
Das Personalbüro meint nun aber, dass die 550 Euro von 2.655,72 Euro noch abgezogen werden müssen.
Ich bitte um Aufklärung. Habe ich hier einen Denkfehler?
Vielen Dank schon im Voraus. Viele Grüße