Dduales Studium Finanzwirt. Zusage und auszufüllende Unterlagen. Müssen die vielen zu Gesundheitsfragen wirklich beantwortet werden?

2 Antworten

ja, wegen der Verbeamtung. Wenn du etwas verschweigst, wäre das arglistig und du würdest deinen Dienstherrn täuschen. Wenn du später erkrankst, dann verlierst du die Versorgungsansprüche und kannst selbst als Beamter noch rausgeschmissen werden. Ob dann auch Bezüge zurückgezahlt werden müssten, kann ich an der Stelle nicht sagen, das geht zu tief ins Disziplinarrecht,

Selbst wenn aktuell deine gesundheitliche Eignung noch nicht vollends für eine spätere Verbeamtung auf Lebenszeit geklärt ist, wird nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes noch eine Nachuntersuchung gemacht. Dann können Bedenken noch ausgeräumt werden oder andere Lösungen gefunden werden, im Zweifelsfall eine weitere Beschäftigung im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses auf der selben Position.

Beantworte deshalb in deinem eigenen Interesse die Fragen wahrheitsgemäß. Beachte, dass du während deines Vorbereitungsdienstes als Anwärter jederzeit ohne weiteres entlassen werden kannst, und es möchte wohl niemand seine Zeit und Mühe verschenkt haben

Privatier59  28.06.2023, 05:29

Sehr richtig.

Einem Studienkollegen beispielsweise ist passiert, dass die Verbeamtung auf Lebenszeit nur deshalb auf der Kippe stand weil er Bluthochdruck hatte. Erst als ihm ein Arzt attestiert hat, dass der Bluthochdruck medikamentös so behandelt werden konnte dass eine Gesundheitsgefährdung nicht bestehen konnte hat es dann geklappt. Man darf insofern nicht vergessen, dass der Dienstherr durch die im Rahmen der Beamtenbeihilfe eingereichten Arztrechnungen bestens über den Gesundheitszustand des Beamten informiert ist.

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Petz1900  28.06.2023, 06:04
@Privatier59

Nicht ganz richtig.

Ich wage zu bezweifeln, dass die Beihilfeanträge an den jeweiligen Dienstherren weitergeleitet werden.

Zudem besteht bei einigen Dienstherren inzwischen auch die Möglichkeit statt der PKV die GKV zu wählen.

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Privatier59  28.06.2023, 06:45
@Petz1900

Beihilfeanträge sind doch wohl Teil der Personalakte.

Wieviel gibt es denn, die die GKV als Alternative gewählt haben? Da es da keinen Beamtentarif gibt macht das doch nur in ganz wenigen Situationen Sinn, zum Beispiel bei nicht erwerbstätiger Ehefrau und Kindern.

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Tiiii  28.06.2023, 07:37
@Privatier59

Nein, Beihilfeanträge sind nicht Teil der Personalakte und können von dem Dienstherren nicht eingesehen werden. Auch die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung bei Einstellung/Verbreitung bekommt der Dienstherr nicht zu sehen. Nur ein passt bzw. Passt nicht.

Man kann gewisse Arztbefunde in die Personalakte übernehmen lassen. Insbesondere wird das bei Dienstunfällen genutzt.

Da der gelbe Schein für die Krankenkassen nicht benötigt wird, wissen die (Beihilfestelle & Dienstherr) nichtmal, was der Grund der Krankheit war.

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Petz1900  28.06.2023, 07:39
@Privatier59

Sie haben offensichtlich keine Ahnung, behaupten aber Dinge, die überhaupt nicht stimmen.

Unfassbar.

Beihilfeanträge sind nie und nimmer Teil der Personalakte.

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Petz1900  28.06.2023, 08:39
@Privatier59
  1. Bayern interessiert mich nicht
  2. Habe ich irgendwo behauptet, dass man ungestraft unrichtige Angaben machen darf oder was soll die Einlassung?
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FrauEichhorn  28.06.2023, 12:40
@Petz1900

es geht bei dieser amtsärztlichen Untersuchung nicht um Beihilfe, sondern darum, ob jemand aufgrund von bekannten Vorerkrankungen VORZEITIG aus dem Dienst ausscheiden könnte.

Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts- - und Pflegefällen von Beamten und Versorgungsempfängern, die auf ANTRAG vom DIENSTHERRN prozentual nach Vorlage der krankheitsbedingten Aufwendungen gewährt wird. Es gibt zum Landesbeamtengesetz weitere Beihilfeverordnungen, so dass die Sachbearbeitung in Beihilfeangelegenheiten auch von den Landesämtern für Bezüge und Versorgung durchgeführt wird. Aber das geht an der Fragestellung ja nun komplett vorbei

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FrauEichhorn  28.06.2023, 12:45
@Tiiii

Das ist richtig. Der Arzt meldet nur zurück, ob für eine Verbeamtung auf Lebenszeit Bedenken bestehen und eine Nachuntersuchung erforderlich ist oder nicht. Was im Einzelfall mit dem Amtsarzt besprochen wurde und welche Angaben gemacht wurden oder ärztliche Untersuchungsberichte eingeholt wurden, steht nicht in der Bescheinigung.

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Tiiii  28.06.2023, 13:46
@Privatier59

Natürlich sind korrekte Angaben zu machen und führen ansonsten bei einer späteren Prüfung zu Verweigerung von Leistungen, ggf. Entlassung aus dem beamtenverhältnis bei Versagung jeglicher Pension. Also ganz sicher keine Falschangabe wert.

Aber auch dass stellt nur der Amtsarzt fest, wenn es zur längeren Dienstunfähigkeit kommt. Diesem müssen dann die aktuellen Unterlagen vorgelegt werden und er kennt die alten.

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