Darf mein Vater sein Auto verschenken?
Mein Vater ist 82 Jahre Alt und vergisst viele Sachen. Vor einigen Monaten hat er seinem Freund sein Auto geschenkt. Ich möchte das Auto zurück bekommen, aber der Freund meines Vaters meint, das Auto wurde ihm verschenkt und er hat schon das Auto unter seinem Namen umgemeldet. Mein Vater ist auch dafür, dass sein Freund das Auto bekommt, aber das will ich nicht. Er hat seinem Freund anscheinend etwas unterschrieben, bevor das Auto umgemeldet wird. Ich merke, dass mein Vater vergesslich wird und frage mich, ob ich das Auto rechtlich zurück bekommen darf. Ich würde mich freuen, wenn mir einer von euch helfen kann. Viele Grüße
3 Antworten
Wenn dein Vater geschäftsfähig ist und damals geschäftsfähig war, durfte er seinem Freund auch das Auto verschenken.
Über die Geschäftsfähigkeit und erforderliche Betreuung entscheidet auf Antrag ein Gericht.
Nur weil jemand vergesslich wird heißt das aber nicht, dass er nicht mehr geschäftsfähig ist. Insbesondere wenn dein Vater jetzt noch immer der Meinung ist, dass die Schenkung richtig war und ist, kannst Du daran nicht rütteln.
wenn nicht besachwaltert, kann vater machen was er will. besachwalterung ist einzige möglichkeit zukünftigem vorzubeugen. vergesslichkeit reicht sicher nicht aus um schenkung aufzuheben, denn vater erkennt offensichtlich freund u wills ihm halt schenken u nicht der tochter.
Solange dein Vater nicht entmündigt ist, kann er mit seinem Auto machen was er will. Hohes Alter und Vergesslichkeit sind kein Grund zu einer Entmündigung.
Offensichtlich kümmert sich der Freund deines Vater mehr um Ihn als sein Kind. Recht geschieht dir.