Darf mein Untermieter meine Post vernichten?

1 Antwort

Das Vernichten der Post dürfte eine Sachbeschädigung darstellen (§ 303 StGB). Das unbefugte Öffnen der Post erfüllt den § 202 StGB, der Untermieter wird hier aber vermutlich ein mündliches oder konkludentes Einverständnis deinerseits behaupten, wenn du nicht nachweisen kannst, dass du ihm derartiges Verhalten explizit untersagt hast. Eine stillschweigende Duldung deinerseits nach Kenntniserlangung über den Sachverhalt könnte hier ausreichen, zumindest um hinreichende Zweifel an der Strafbarkeit zu begründen.

Hinsichtlich des von dir unterstellten Diebstahls solltest du schon handfeste Beweise haben, ansonsten wird da strafrechtlich nicht viel draus.

Was am Ende hinsichtlich etwaige Schadensersatzansprüche zivilrechtlich aus der Sache wird, ist noch deutlich schlechter abzuschätzen. Ich würde einen solchen Prozess nicht ohne Anwalt führen. Fraglich ist aber, ob der Untermieter unter den gegebenen Umständen tatsächlich klagt.

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vonLimburg 
Fragesteller
 23.09.2022, 23:09

Vielen Dank, das hilft mir schon weiter! Also ich habe einen Zeugen und diverse Chatverläufe, die bestätigen dass zum Zeitpunkt als ich die Wohnung verlassen habe, der Wertgegenstand (ein Desktop-PC, also nicht etwas was man auch einfach mal verlegt oder dergleichen) sich noch im Keller befunden hat. Als ich nach einem Jahr wiederkam, war der PC nicht mehr da. Ich denke ein nachlässiges Offenlassen des Kellerabteils ist wahrscheinlicher als Diebstahl.

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Answer123  25.09.2022, 17:46
@vonLimburg
Ich denke ein nachlässiges Offenlassen des Kellerabteils ist wahrscheinlicher als Diebstahl

Dann wäre das in Detail zu prüfen. Ich bin mir hier nicht sicher, welche Haftungsregelungen hier greifen. Wenn dein Untermieter hier nur für diejenige Sorgfalt einzustehen hat, "welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt", müsstest du u. U. grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

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