Darf man Wiederspruch einlegen?

4 Antworten

In NRW ist es so geregelt, dass den Eltern zu Beginn des Schuljahres gesagt wird, welche zusätzlichen Kosten für bestimmte Unterrichtsfächer auf sie zukommen. Von meinen eigenen Kindern weiß ich, dass der Hauswirtschafts-Unterricht immer bezahlt werden muss, da die Kinder das, was sie kochen, auch verzehren. Auch Materialkosten für den Werkunterricht sind üblich, ebenso wie Kopiergeld. Eltern, die sich das nicht leisten können, haben Anspruch auf das Schulbedarfspaket, das unter dem Stichwort "Bildung und Teilhabe" bei der zuständigen Kommune/der Kreisverwaltung/Schulamt beantragt werden kann. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es sowas auch im reichen Freistaat Bayern gibt. Da musst du dich einfach nur besser informieren.

Das sind ja viele verschiedene Dinge.

-Zur Einzahlung in die Klassenkasse kann man nicht gezwungen werden. Macht sich aber im Umfeld nicht gut, wenn man sich verweigert.

-Haftpflichtversicherung? Ist das ein freundliches Angebot für Eltern, die keine eigene Haftpflichtversicherung haben, mit einem minimalen Beitrag?

- Kopiergeld, ich meine ja, das ist zulässig

- Material für Kochen und Textilien, wohl ähnlich wie Kopiergeld.

Ich würde da für 40 Euro pro Halbjahr keinen Aufstand machen.

Eine wirkliche Lernmittelfreiheit gibt es ja ohnehin nicht. Ich musste damals u.a. einen Taschenrechner für 200,-€ kaufen. Den hab ich zwar später wieder verkauft, aber man ist erstmal zu Ausgaben gezwungen. Und ja, ich wäre der Schule gegenüber nicht so gerne als Querulantin aufgetreten.

Ja, musst du bezahlen. Essen ist nicht inkludiert gebausowebig wie Bastelmaterialien.

es gibt bestimmt Zuschüsse vom Land oder Landkreis.

früh kommst drauf -