Keine Verbeamtung wegen amtsärztlicher Diagnose - kann man Widerspruch einlegen?
Hllo miteinander! Wir kennen jemanden, dem die Verbeamtung verweigert wird aufgrund der amtsärztlichen Diagnose "Bluthochdruck". Diese Diagnose ist eine ziemliche Katastrophe, weil sie bedeutet dass die Bezahlung in Zukunft viel schlechter ausfallen wird, obwohl er die gleiche Arbeit wie alle Kollegen machen wird. Kann man gegen so eine Entscheidung Widerspruch einlegen? Der Bluthochdruck ist ja erklärbar mit der stressigen Situation bei der Untersuchung!! Was kann man da im Nachhinein noch tun???
1 Antwort
Sie Ernennung zum Beamten ist ein Verwaltungsakt und damit ist der Klageweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Gerade in Gesundheitsfragen scheint er durchaus zuweilen Erfolg zu versprechen:
Das ist ein so kompliziertes Thema, dass man einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht beauftragen sollte.