Neue Prüfung Kinderzuschlagsanspruch nach erfolglosem Widerspruch und nun neuem Elterngeldbescheid

2 Antworten

Normalerweise muss die Familenkasse erneut überprüfen, da ein Bescheid erteilt wurde, der mit Zugang bei Dir bereits rechtswidrig war. Du hast diesen Antrag gestellt und es wurde Dir wieder ein Bescheid erteilt. Dagegen musst Du Widerspruch einlegen und dann ggfs. Klage erheben. So ist der Normalfall. Wenn ich richtig verstehe wurde der falsche Bescheid jedoch nicht überprüft. Dann kannst Du Untätigkeitsklage erheben.

ich hatte auch kinderzuschlag und wohngeld bekommen ,aber wo ich elterngeld bekommen habe ist kinderzuschlag nicht mehr gezahlt ,wen jemand elterngeld bekommt bekommt kein kinderzuschlag auch wohngeld.wen du jest kein elterngeld bekommst bekommst du jest kinderzuschlag bei mir ist auch die selbe pasiert beantrage wieder kinderzuschlag