Darf man mit Kryptowährungen/Aktien Gewinne erzielen, wenn der Ehepartner Privatinsolvent ist?

3 Antworten

Wenn der Ehepartner nicht in der Mithaftung steht, hat es keine Auswirkung.

Grundsätzlich darf man aber auch in der Privatinsolvenz soviel Gewinne erzielen, wie man möchte, genauso wie man soviel verdienen darf, wie man möchte. Man muss es eben nur melden und zu Schuldentilgung verwenden.

Davon, Gewinne/Einkünfte nicht zu melden oder am Insolvenzverwalter vorbeizulenken, falls das der Hintergrund Deiner Frage sein sollte, ist dringend abzuraten, denn das verhindert die Restschuldbefreiung und ist zudem strafbar und wird mit empfindlichen Strafen belegt.

Wenn die Aktien oder die Kryptowährungen nachweislich nicht Deinem Mann gehören, dann nicht.

Ansonsten sind die Aktien/die Kryptowährungen, sofern Dein Mann Besitzer und/oder Mitbesitzer ist, dem Insolvenzverwalter zu melden.

Jegliches Vermögen, was Deinem Mann/auch Deinem Mann gehört, muss gemeldet werden.

Ansonsten ist die Privatinsolvenz reine Zeitverschwendung, denn wenn das Vorenthalten von Vermögen rauskommt, könnt ihr das vergessen, dass die Schulden nicht mehr eingetrieben werden können.