Kilometerpauschale 0.30 Cent- was ist, wenn man tatsächlich deutlich drunter liegt ?

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bei der Entfernungspauschale ist es bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 Euro p.a. egal, wie man den Weg zurücklegt. Danach sind die Istkosten vorzulegen - sofern sie diesen Betrag übersteigen.


Wenn du die KM-Pauschale z.B. im Sinne von Dienstreisen meinst, dann gibt es hier wohl einen Unterschied. Hier macht es einen Unterschied, ob man zu Fuss geht oder das Rad nützt. Bei einem PKW werden jedoch 30 ct/km angesetzt. Mehr ist möglich, hat jedoch dann wieder eine steuerliche Auswirkung.

Das ist einen Entfernungspauschale, d.h. Du kannst diese generell ansetzen.

diese 0.30 Cent darfst Du ansetzen, auch wenns tats. weniger ist.