Servus,
ich hatte gestern leider das "Glück", an jemanden zu geraten, der Ebay Kleinanzeigen anscheinend durchgespielt hat. Kurzfassung - ich habe einen niedrigpreisigen Artikel angeboten (50€), aus der Kategorie "zieht viele Leute an, die es sich wieder anders überlegen" und der Interessent fragt, ob es noch verfügbar ist. Ich bestätige. Interessent fragt, wann es geholt werden kann, ich nenne einen möglichen Tag. Das war es.
Zwischenzeitlich meldet sich jemand anders und holt den Artikel sofort mit Barzahlung ohne Diskussionen ab.
Es vergeht einige Zeit und der ursprüngliche Interessent meldet sich wieder. Ich teile mit, dass der Artikel zwischenzeitlich verkauft wurde und wünsche viel Erfolg bei der weiteren Suche und dann geht es los. Ob mir denn bewusst wäre, dass unsere bisherigen Nachrichten eine gegenseitige Willenserklärung seien und dadurch ein rechtlich wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen wäre, und ob ich denn jetzt zugeben würde, den Kaufvertrag nicht einzuhalten. Richtige Suggestivfragen. Ich habe anschließend dargelegt, dass ich weder ein Angebot erhalten noch zugesagt hätte, somit kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und den Artikel auch nicht für ihn reserviert hatte. Das mach ich nur gegen Anzahlung, stand auch so in der Anzeige. Man weiß ja, wie Kleinanzeigen läuft - 9 von 10 "Ich nehm es definitiv"-Interessenten springen am nächsten Tag wieder ab oder melden sich gar nicht mehr. Sind das nach der Logik dann auch rechtlich wirksame Kaufverträge?
Ich habe den Interessenten anschließend gebeten, mich nicht weiter zu belästigen und blockiert sowie wegen Belästigung gemeldet.
M.E. nach wäre der Kaufvertrag erst dann zustande gekommen, wenn Interessent und Verkäufer sich auf einen Preis einigen und der Verkäufer sagt - ja, ich verkaufe dir den Artikel zu Preis X. Kann ja auch gut sein, Interessent taucht auf und will plötzlich nur 30€ zahlen. Mehr, als ein Vorhandensein und einen evtl. Abholtermin zu bestätigen, habe ich aber nicht getan. Sicher, nicht die feine englische Art, es an jemanden anderen zu verkaufen, aber es ist ebay Kleinanzeigen - wer zuerst kommt, mahlt zuerst, aus o.g. Gründen.
Kann der Interessent hier tatsächlich irgendwelchen Schadensersatz geltend machen? Auch wenn es noch so abwegig ist, wegen 50€ jetzt einen Anwalt zu beauftragen, der auch erstmal gerichtlich die Herausgabe meiner Daten bei Kleinanzeigen erwirken müsste. Danke.