Wenn jemand das Parkverbotsschild deshalb übersieht, muss er meines Erachtens nicht zahlen. Denn dann erreicht ihn ja das Verbot nicht. In diesem Fall würde ich den Strafzettel nicht hinnehmen und dagegen mit Einspruch oder Widerspruch vorgehen.

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Du musst sofort widerrufen gegenüber dem, der die Vollmacht erhalten hat. Wenn er sie dann noch einsetzt, macht er sich sicher sogar strafbar. Besser wäre es vielleicht auch noch gegenüber dem möglichen Adressaten oder deinem Schuldner den Widerruf der Vollmacht bekannt zu geben. Denn dann würde auch er bösgläubig und könnte nicht einmal mehr eine Schuld dir gegenüber erfüllen.

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Ja, der Kaufvertrag mit dem Vater ist wirksam. Denn der Sohn trat berechtigt als Vertreter für den Vater auf und hat dies deutlich gemacht, indem er sogar unter seinem Namen handelte. Der Vater sollte daher immer berechtigt und verpflichtet werden. Du kannst dich nicht davon lösen, weil du ersichtlich mit dem Vater den Kaufvertrag geschlossen hast.

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Zunächst ist klarzustellen, dass der 1. Mieter als Schadensersatz auch den Mietausfall des Vermieters zu ersetzen hat. Das gilt sicher auch, wenn der Nachmieter insolvent ist, aber nicht wird. Denn er könnte ja in 3 Jahren ebenfalls insolvent werden. Also dann wie auch in deinem Fall kann wohl der Vermögensverfall nicht mehr dem 1. Mieter zugerechnet werden.

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An sich setzt der Provisionsanspruch des Maklers den Kaufvertragsschluss voraus. Andererseits gibt es freilich auch Maklerverträge mit Aufwendungsersatz und weiteren Ausgestaltungen, auch zur Anzahlung. Ich will damit sagen, dass man nicht allzuschnell urteilen, sondern sich erst noch genauer den Maklervertrag ansehen sollte. Deine Schwester könnte könnte ja zu aller Sicherheit zu einem Rechtsanwalt gehen, die sicher beste Lösung. Denn sonst kann schnell auch der Vorwurf eines Betruges kritisch werden.

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