Berufsfremdes Fernstudium von der Steuer absetzen?

1 Antwort

Das bedarf keiner Einschätzung, sondern man muss nur den Paragraphen kennen:

§ 10, Abs. 1 Nr. 7 EStG, Ausbildungskosten in einem nichtausgeübten Beruf:

Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 6 000 Euro im Kalenderjahr. 2Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllen, gilt Satz 1 für jeden Ehegatten. 3Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 gehören auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung. 4§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b sowie § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5, Absatz 2, 4 Satz 8 und Absatz 4a sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden.

Es könnte trotzdem Probleme geben das extra abzuziehen, wenn man den Zusammenhang mit der Kinderbetreuung herstellt, denn dann würde es mit der Übungsleiterpauschale verrechnet.

Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass es sich um ein anderes Berufsfeld handelt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung